In Wersten am Behringweg Baugemeinschaft für Grundstück gesucht
Düsseldorf · Am Behringweg in Wersten gibt es eine Fläche, auf der ein Wohnhaus mit höchstens sechs Einheiten gebaut werden könnte. Der Stadtplanungsausschuss soll nun den Weg für die Ausschreibung freimachen.
(rö) In Düsseldorf ein unbebautes Grundstück zu finden, diese Chance besteht wahrscheinlich genauso, wie sechs Richtige beim Lotto zu tippen. Die Möglichkeit gibt es aber tatsächlich in Wersten am Behringweg 18. Es gibt sogar schon einen positiven Bauvorbescheid durch die Bauverwaltung. Allerdings stehen der Verwirklichung eines Eigenheimes einige Hürden entgegen: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung soll am 16. Februar in seiner Sitzung die maßgeblichen Kriterien für die Ausschreibung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit vorheriger Anhandgabe an eine Baugemeinschaft beschließen. Im Bauvorbescheid steht, dass auf dem Grundstück ein Wohngebäude mit maximal sech Wohneinheiten entstehen könnte.
Zeitplan für Ausschreibung
gibt es noch nicht
Weil die Verwaltung in der Landeshauptstadt viele verschiedene Wohnformen ermöglichen will, wird die Fläche „zur Realisierung eines Wohnbauvorhabens durch eine Baugemeinschaft“ ausgeschrieben. Einen Zeitplan, wann die Ausschreibung startet, gibt es noch nicht. Voraussetzung ist, dass dieser Zusammenschluss von Privatpersonen das Wohnbauprojekt für den eigenen Bedarf realisiert und langfristig nutzt. Die Baugemeinschaft sollte laut Bauverwaltung mindestens drei Haushalte umfassen. Neben den selbstgenutzten Wohnungen muss ein zusätzlichen Gemeinschaftsraum entstehen, der allen Parteien zur Verfügung steht. Das soll in einem Verfahren mit einem Erbbaurechts für die Dauer von 80 Jahren über die Bühne gehen.
Gibt die Politik das Projekt frei und es wird ausgeschrieben, können sich Interessierte mit einem Konzept bewerben. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass die den Zuschlag erhaltende, erstplatzierte Baugemeinschaft eine entsprechende Rechtsform bildet, zum Beispiel eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine spätere Aufteilung des Erbbaurechts in Miteigentumsanteile (Teilerbbaurechte) ist laut Stadt grundsätzlich möglich, frühestens jedoch nach Erfüllung der Bauverpflichtung.