Düsseldorfer findet Drohne der Bundeswehr im Garten

Unternehmer streitet nun mit Verteidigungsministerium um den Finderlohn.

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Kappeln. Wenn der Düsseldorfer Andreas Engel sich erholen möchte, zieht es den Unternehmer in den Norden. Denn seine Familie besitzt ein Haus in Kappeln an der Schlei. Am 8. Dezember vergangenen Jahres entdeckte Engel „etwas Orangenes“ auf dem Strand seines Grundstücks: „Ich dachte zuerst, es sei ein Torpedo.“

Das kam der Sache schon sehr nah. Tatsächlich stellte sich bald heraus, dass die Ostsee-Flut eine Unterwasser-Drohne angeschwemmt hatte. Die war der Bundeswehr vier Monate zuvor bei einer Übung abhanden gekommen. Die Hoffnung auf einen angemessenen Finderlohn hat sich für den Firmen-Chef nicht erfüllt. Er musste inzwischen eine Rechtsanwältin einschalten, um seine Forderung durchzusetzen.

Engel hatte zunächst Polizei und Küstenwache alarmiert. Die konnten zwar mit dem „Ding“ wenig anfangen. Es war aber klar, dass es sich um einen wertvollen Gegenstand handelte. Einen Tag später erschien der Kampfmittelräumdienst der Bundeswehr, baute die Drohne auseinander und transportierte sie ab. Engel wurde als Finder eingetragen.

Dann hörte der Düsseldorfer erstmal nichts, fand aber bald heraus, dass es sich um eine Versuchsdrohne namens „David“ handelte, die einen Neupreis von knapp 380 000 Euro hat. Im Mai gab es dann auch einen Brief vom Verteidigungsministerium. Darin heißt es, dass mit der Drohne im Mai vergangenen Jahres Versuche im Sperrgebiet Eckernförde durchgeführt wurden. Doch bereits in der Vorbereitungsphase sank „David“ und war seitdem verschwunden.

Vermutlich durch den Orkan „Christian“ im vergangenen Oktober sei die Drohne dann in die Schlei getrieben worden. Da allerdings hat der Unternehmer eine ganz andere Vermutung, nämlich dass sich das Gerät an einem zivilen Schiff festgesetzt hat und so den Fluss hinauf getrieben wurde.

Ärgerlich wurde es für Engel, als über den Finderlohn verhandelt wurde. 500 Euro wurden ihm von der Bundeswehr angeboten, weil „David“ angeblich nur noch Schrottwert hat. Was der Düsseldorfer nicht so recht glaubt, denn in der Drohne befanden sich wertvolle Messinstrumente.

Ein Sachverständiger kann nicht mehr beauftragt werden, weil die Drohne bereits demontiert ist. Nachdem seine Rechtsanwältin interveniert hatte, wurden dem Unternehmer schließlich 900 Euro angeboten — üblich wären drei Prozent vom Wert. Engel will sich damit nicht abfinden: „Ich werde mit Peanuts abgespeist. Ein ehrlicher Finder wird hier veräppelt.“