Gericht Düsseldorfer schlug Kleinkinder und muss ins Gefängnis
Düsseldorf · Ein 29-Jähriger zog jetzt vor dem Landgericht seine Berufung zurück. Als er betrunken auf die Kinder seiner Ex-Freundin aufpassen sollte, war er ausgerastet.
Eigentlich sollte Fredi B. (29/ Namen geändert) über Nacht auf die Kinder (1 und 2) seiner Freundin Sara aufpassen. Doch als die junge Mutter nach Hause kam, fand sie die Kleinen blutüberströmt, übersät mit blauen Flecken und Kratzern, der zweijährigen Tochter war sogar ein Zahn ausgeschlagen worden. Am Montag wurde vor dem Landgericht verhandelt.
Der Koch kam damals von der Arbeit und hatte schon zu tief ins Glas geschaut. Aber er hatte seiner Lebensgefährtin versprochen, auf deren Kinder aufzupassen. In der Nacht flippte Fredi B. aus. Mit Faustschlägen traktierte er die Kleinkinder übelst. Dann schlief er selbst im Kinderbett ein. Als Sara nach Hause kam, sah sie die Verletzungen der Kleinen. Hämatome an Brust, Rücken, Schlüsselbein, im Kopfbereich und an den Oberschenkeln. Die Tochter heulte. Sara weckte ihren Freund und machte ihm eine Szene. Sie setzte ihn vor die Tür und rief den Notarzt.
In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht stritt der Koch noch alles ab. Die Kleinen seien häufig verletzt gewesen. Er berichtete von Stürzen, wie das so oft bei Kindern passiert. Ein Gutachter wurde eingeschaltet und stellte fest, dass die Verletzungen der Kinder durch heftige Schläge entstanden waren. Die Kleinen hätten sogar sterben können.
Heute sind Sara und Fredi B. getrennt. Fredi B., der schon immer ein Problem mit zu viel Alkohol hatte, will aus der Tat gelernt haben und macht derzeit eine Therapie. Vor dem Landgericht hoffte er noch auf eine Bewährungsstrafe. Doch die Richterin machte ihm klar, dass der Einspruch gegen das erste Urteil wenig Aussicht auf Erfolg hat. So nahm Fredi B. seine Berufung zurück. Es bleibt bei zwei Jahren Gefängnis. BK