Meinung Ein krasser Einzelfall

Wenn Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück selbst die Anklage in einem Verfahren vertritt, ist das ein klares Indiz, dass die Behörde dem Fall besondere Bedeutung beimisst. Dies ist immer dann der Fall, wenn Polizisten im Dienst sich etwas zuschulden kommen lassen.

Foto: sergej lepke

Der Fall des inzwischen pensionierten Beamten, der eine Radfahrerin nötigt und schlägt, ist sicher nicht das klassische Beispiel von Polizeigewalt.

Dass zwei Menschen zur falschen Zeit am falschen Ort zusammen treffen, kommt leider täglich vor. Tatsächlich hatte das Opfer selbst zugegeben, den Polizisten sehr heftig beleidigt zu haben. Der allerdings hätte die Ruhe bewahren und sich an die Dienstvorschriften halten sollen. Hat er aber nicht, was besonders ärgerlich ist. Aber: Es bleibt ein krasser Einzelfall, nicht mehr und nicht weniger.