Erbstreit: Alte Dame gibt nach
76-Jährige muss 750 Euro zahlen. Haupttäterin ist inzwischen verstorben.
Düsseldorf. Als das Verfahren im vergangenen Jahr schon einmal anfing, saßen vier betagte Herrschaften auf der Anklagebank des Amtsgerichtes, die gemeinsam ein Sparbuch von 28.000 Euro ergaunert hatten. Am Mittwoch war von der „Rentner-Gang“ nur noch Martha H. (Name geändert), 76 Jahre alt, übrig.
Die 71-jährige Haupttäterin ist inzwischen verstorben, ein weiterer mutmaßlicher Komplize befindet sich in einer Reha-Maßnahme und die vierte Mittäterin hatte ein Geständnis abgelegt. Gegen Zahlung von 200 Euro war das Verfahren eingestellt worden. Als ihr Lebensgefährte praktisch auf dem Totenbett lag, soll er der 71-Jährigen ein Sparbuch mit mehr als 28.000 Euro geschenkt haben, weil sie ihn lange gepflegt hatte. Offenbar ahnte die Dame damals schon, dass dies Ärger mit den anderen Erben geben könnte.
Als Zeugen soll die Frau damals ihre drei Bekannten hinzugerufen haben. Die schrieben anschließend auf einen Zettel, dass sie dabei waren, als das Sparbuch übergeben wurde. Doch das hat offenbar niemals stattgefunden. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft aus.
Ein Rechtsanwalt, der von der 71-Jährigen beauftragt wurde, das Geld einzuklagen, scheiterte im Zivilverfahren vor Gericht. Das Rentner-Quartett hatte sich in dem Prozess in Widersprüche verwickelt. Dem Juristen entstanden dabei mehr als 3800 Euro Schaden. Er erstattete Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung. Martha H. zeigte sich auch am Mittwoch zunächst uneinsichtig.
Obwohl Richterin und Staatsanwältin mit Engelszungen auf die 76-Jährige einredeten, beharrte die Rentnerin lange Zeit darauf, bei der Sparbuch-Übergabe dabei gewesen zu sein. An Einzelheiten konnte sich die Angeklagte allerdings nicht mehr erinnern. Dass es sich um 28 000 Euro gehandelt habe, will Martha H. nicht gewusst haben.
Schließlich lenkte sie doch ein: „Ich möchte das endlich vom Tisch haben“, sagte sie. Gegen Zahlung von 750 Euro wurde das Verfahren schließlich eingestellt. Ob es einen weiteren Prozess gegen den Rentner gibt, der sich in der Reha-Maßnahme befindet, steht noch nicht fest.