Falscher Ansatz

Dürfen Händler Fifty-Fifty-Verkäufer vertreiben, weil ihnen deren Erscheinung nicht passt? Ja — wenn sie das Hausrecht haben. Dies auszuüben, ist durchaus nicht ehrenrührig. Das tun andere auch, Beispiel Hauptbahnhof.

Aus gesellschaftspolitischer Sicht aber verfolgt der Discounter einen falschen Ansatz. Wenn es im Einzelfall Probleme gibt, sollte man sie mit Fifty-Fifty besprechen — dort ist man kooperativ. Alle Verkäufer mit einem Pauschalverdacht zu überziehen, ist nicht angemessen.