Falscher Ansatz
Dürfen Händler Fifty-Fifty-Verkäufer vertreiben, weil ihnen deren Erscheinung nicht passt? Ja — wenn sie das Hausrecht haben. Dies auszuüben, ist durchaus nicht ehrenrührig. Das tun andere auch, Beispiel Hauptbahnhof.
20.05.2015
, 20:16 Uhr
Aus gesellschaftspolitischer Sicht aber verfolgt der Discounter einen falschen Ansatz. Wenn es im Einzelfall Probleme gibt, sollte man sie mit Fifty-Fifty besprechen — dort ist man kooperativ. Alle Verkäufer mit einem Pauschalverdacht zu überziehen, ist nicht angemessen.