Im August 2012 war ein 74-jähriger Leichtathletik-Kampfrichter beim ART-Sportfest von einem Speer tödlich getroffen worden. Seine Witwe hatte Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung eingeklagt.
Das Sozialgericht entschied, dass der Kampfrichter nicht einem Beschäftigten gleichzustellen sei. Er sei ehrenamtlich und freiwillig aktiv gewesen. Auch die besondere Gefährlichkeit des Amtes in der Wurfzone begründe keinen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.