Er habe im Januar dazu aufgerufen, Polizeiwachen anzuzünden sowie Flüchtlinge „in einem Container langsam ersticken zu lassen“ oder „in einem Boot zu versenken“. Der Angeklagte bestritt vor Gericht, Urheber der Einträge zu sein. Jemand müsse sich seines Handys bemächtigt haben. Er habe nichts gegen Flüchtlinge. Der Amtsrichter wertete die Aussage als „netten Versuch“. Da in seinem Facebook-Account weitere, ältere Fremden- und polizeifeindliche Beträge auftauchen, sei dies nicht glaubwürdig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vor einer Woche war ein Facebook-Hetzer in Würzburg zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Er hatte in dem sozialen Netzwerk gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden gehetzt sowie zu Gewalt und Mord aufgerufen.(dpa)