Flughafen muss für Großteil der Brandschäden haften
Düsseldorf. Die Flughafen Düsseldorf AG muss knapp 15 Jahre nach der Brandkatastrophe für den Großteil der Schäden haften. Das Oberlandesgericht entschied jetzt, dass es die Hauptverantwortung des Brandes vom 11. April 1996 beim Flughafen sieht.
Der soll für drei Viertel der Schäden haften. Eine Baufirma muss für den Rest aufkommen. Insgesamt geht es um 30 Millionen Euro.
2009 hatte das Landgericht Düsseldorf den Schadensersatz je zur Hälfte auf Flughafen und Baufirma verteilt. Beide hätten grob fahrlässig gehandelt. Das Oberlandesgericht glaubt jetzt aber, der Funkenflug bei den Schweißarbeiten der Firma habe den Brand nur auslösen können, weil baurechtswidrig 20 Jahre zuvor entflammbare Dämmplatten eingebaut worden waren.
Bei dem Brand im April 1996 starben 17 Menschen, 88 wurden verletzt.