Düsseldorf Flughafen: Zoll beschlagnahmt Messer und Schlagringe
Reisender wollte die Waffen für seinen Sohn aus dem Libanon mitbringen.
Düsseldorf. Zwei Schlagringe und zwei Butterflymesser wollte ein 45-jähriger Reisender am 4. Juni von Beirut nach Deutschland schmuggeln. Der Reisende wollte den Zollbereich gerade durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen, als Zöllner ihn zur Röntgenkontrolle des Reisegepäcks baten.
Auf dem Röntgenbild waren die vier Waffen deutlich zu erkennen. Bei der Vernehmung gab der Beschuldigte eine bedenkliche Begründung für die Einfuhr der Waffen an: Sein 18-jähriger Sohn hätte ihn demnach gebeten, die Waffen aus dem Libanon mitzubringen. Und schließlich müsse man „alles für seine Kinder tun“.
„Messer, Schlagringe und dergleichen sind keine Souvenirs und kein Spielzeug, sondern Waffen, deren Einfuhr nach dem Waffengesetz verboten ist“, sagt Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf. Die Zöllner leiteten ein Strafverfahren wegen Bannbruchs (Einfuhr verbotener Gegenstände) und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den Beschuldigten ein. Die Waffen sind sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.