Frau lief gegen Glasscheibe: Schuhgeschäft verklagt
51-Jährige hatte sich die Nase gebrochen und musste operiert werden. Sie fordert mehr als 4500 Euro.
Düsseldorf. Eigentlich wollte eine 51-Jährige an der Schadowstraße nur ein paar Schuhe kaufen. Doch die Shopping-Tour endete im Krankenhaus. Beim Verlassen des Ladens war die Kundin gegen eine Glasscheibe gelaufen und hatte sich die Nase gebrochen. Nun will sie mehr als 4500 Euro von dem Schuhgeschäft einklagen.
Am 25. Mai vergangenen Jahres hatte die Frau das Geschäft gegen 16.30 Uhr durch die doppelflügige Eingangstür aus Glas betreten. Danach stöberte sie in einem blauen Regal, das rechts neben der Tür stand, fand aber nicht das Richtige. Als die Kundin den Laden verlassen wollte, krachte sie mit dem Kopf gegen eine Scheibe, die sich neben dem Eingang befand.
Diagnostiziert wurde ein Nasenbruch, zwei Tage musste die Dame im Krankenhaus verbringen. Das war aber nicht alles, denn es gab Folgeschäden. „Schiefnase, spitzenbetont nach rechts“ attestierten ihr die Ärzte, als sie das Hospital wieder verlassen durfte. Das musste durch eine Operation korrigiert werden.
Dem Schuhgeschäft wirft die 51-Jährige eine „Verletzung der Verkehrssicherungspflicht“ vor, weil die Glasscheibe angeblich nicht deutlich genug zu sehen war. Sie will von dem Unternehmen ein Schmerzensgeld von 4000 Euro, dazu Rechtsanwaltskosten von 447,32 Euro sowie 92,60 Euro für Taxi-Rechnungen. Wie ihr Anwalt erklärte, habe seine Mandantin wegen der starken Medikamente nicht mit dem Auto fahren können. Eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln sei der Frau wegen der „Gips-Nase“ nicht zuzumuten gewesen.
Der Anwalt des Schuhgeschäftes betont dagegen, dass man nicht jede Gefahrenquelle in einem Geschäft ausschließen könne. Außerdem sei die Frau ja durch die Eingangstür hereingekommen und hätte sie auch wiederfinden können. Der Raum sei außerdem hell ausgeleuchtet. Er unterstellte der 51-Jährigen eine „gehörige Unaufmerksamkeit.“ Die Zivilrichter wollen am 7. August das Urteil verkünden.