Gericht: Studentin (24) wegen Pornoseiten vor Gericht

Frau verstieß gegen Jugendmedienschutz. Sie muss jetzt 750 Euro Bußgeld zahlen.

Düsseldorf. In der Pornoindustrie lässt sich gutes Geld verdienen. Ein kleines Stück vom Kuchen wollte auch eine hochverschuldete Studentin der Betriebswirtschaftslehre abhaben und erstellte 2007 gleich 15 Internetseiten mit pornografischen Inhalten. Das Konzept: Sex-Bilder gegen Bezahlung.

Nun fand sich die 24-Jährige jedoch vor dem Richter wieder. Zwar waren ihre Internetseiten durch eine Altersabfrage geschützt, jedoch hatte sie auf Websites mit frei zugänglichen Bildern verlinkt und damit gegen den Jugendmedienschutz verstoßen. Vor Gericht wehrte sie sich jetzt gegen zwei verhängte Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 750 Euro.

"Um in den kostenpflichtigen Mitglieder-Bereich zu gelangen, müssen sich die Nutzer der Internetseiten registrieren - mit Altersangabe", führte der Rechtsanwalt der jungen Frau aus. Auf zwei ihrer Homepages hatte die Mandantin jedoch auf Seiten ohne Alterskontrolle verlinkt.

Der Verteidiger wies darauf hin, dass es sich bei beiden Bußgeldbescheiden um die gleichen Links handele und damit um den gleichen Fehler seiner Mandantin. Außerdem sei die 24-Jährige mittlerweile nicht mehr die Betreiberin der Seiten, eine sei sogar deaktiviert worden. Das Gericht war bereit, das Verfahren wegen dieser Seite einzustellen. Für die andere muss die Frau das Bußgeld in Höhe von 750 Euro zahlen.

Verstöße gegen den Jugendmedienschutz können mit Bußgeldern von bis zu 500 000 Euro geahndet werden.