Gericht weist Mobbingklage zurück: Keine 900 000 Euro Schmerzensgeld

Düsseldorf (dpa) - In einem Mobbing-Prozess hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die Schmerzensgeld-Klage einer bei der Stadt Solingen beschäftigten Frau zurückgewiesen. Im Raum hatte die rekordverdächtige Entschädigungssumme von 900 000 Euro gestanden.

Das Gericht wertete die von der Klägerin eingebrachten Fälle am Dienstag jedoch nicht als systematisches Mobbing und folgte damit dem erstinstanzlichen Urteil.

Die Klägerin hatte behauptet, durch ihre Vorgesetzten jahrelang schikaniert worden zu sein. So habe man ihr etwa Schulungen verweigert und sie mit einem Sonderauftrag an eine neun Kilometer weit entfernte Einsatzstelle „entsorgt“. Das Landesarbeitsgericht entschied, es handele sich um eine im Arbeitsleben übliche Konfliktsituation. Gleichzeitig brachte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung zum Ausdruck, dass die Klägerin selbst keinen ausreichenden Beitrag geleistet habe, die verhärtete Konfliktsituation zu entschärfen. So hatte sie ein Mediationsverfahren abgelehnt.