Grünflächen in Düsseldorf Grünflächenplanung: Bürger werden beteiligt
Düsseldorf · Für den Stadtbezirk 5 wird dafür eine Online-Befragung durchgeführt. Erste Anregungen gibt es bereits.
Wie sollen sich die Grünflächen im Düsseldorfer Norden entwickeln? Welchen Beitrag können sie angesichts des Klimawandels mit Hitzewellen und Überschwemmungen leisten? Welchen Anforderungen muss das städtische Grün als Ort zur Freizeitgestaltung und zum Sport im Freien gerecht werden? Wo bleibt Raum für Pflanzen und Tiere? Das sind zentrale Fragen für den Grünordnungsrahmenplan im Stadtbezirk 5 (Stockum, Lohausen, Kaiserswerth, Wittlaer, Kalkum, Angermund), an dem die Stadt zurzeit arbeitet. Interessierte Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sind eingeladen, ihre Wünsche und Bedürfnisse, Anregungen und Kritik einzubringen. Die zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung startet mit einer Online-Umfrage, die ab sofort unter dem Link www.duesseldorf.de/stadtgruen/ und dort in der Rubrik „Aktuelles und Termine“ aufgerufen werden kann. Dort finden sich auch weitere Informationen zu den bisher aufgestellten Grünordnungsplänen, welche die Stadt seit mehr als 40 Jahren erarbeitet. Die Befragung läuft bis Sonntag, 19. Februar. Aus den Ergebnissen erstellt die Stadt im Anschluss ein Zielkonzept. Dieses soll voraussichtlich im Herbst den Interessierten im Stadtbezirk in einer Veranstaltung vor Ort vorgestellt und mit diesen diskutiert werden.
Die Umfrage nimmt bereits eine Gruppe von Bürgern zum Anlass, um eine Neubetrachtung von freien Flächen „Am Himgesberg“ südlich des Zeppenheimer Weges zu fordern. Diese Flächen möchte die Kaiserswerther Diakonie bebauen. Unter anderem sollen dort Räume für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen in Wohngruppen und Wohnungen für Mitarbeitende entstehen. Die Bezirksvertretung 5 (BV) und der Planungsausschuss haben sich allerdings gegen den Umfang der Pläne ausgesprochen. Die BV möchte, dass nur entlang des Zeppenheimer Weges eine Bebauung entsteht. Die Bürger wollen nun erreichen, dass das gesamte Gebiet, das bereits im Landschaftsplan der Stadt aufgenommen wurde, innerhalb des Plans explizit unter Schutz gestellt wird.