Der Angeklagte wohnt in Köln und ist kongolesischer Staatsangehöriger. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, dass die Diamanten dem Kimberley-Übereinkommen unterlegen hätten. Die Einführung ohne Begleitpapiere und Kimberley-Codierung sei verboten. Das Amtsgericht hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einen Strafbefehl über 1200 Euro verhängt, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte.
Mit dem internationalen Kimberley-Abkommen soll der Handel mit sogenannten Blutdiamanten unterbunden werden. Das sind Diamanten, die zum Teil von Sklaven in afrikanischen Krisenregionen aus den Minen zu Tage gefördert werden. dpa