Jetzt will Dügida an zwei Moscheen vorbeilaufen

Polizei hat keine Bedenken. Initiative „Düsseldorf stellt sich quer“ demonstriert dagegen vor dem Verwaltungsgericht.

Jetzt will Dügida an zwei Moscheen vorbeilaufen
Foto: Young

Düsseldorf. Die nächste Dügida-Demonstration am kommenden Montag wird voraussichtlich eine etwas andere Route nehmen als zuletzt — und u.a. über Scheurenstraße und Mintropplatz führen. Dieser Weg führt auch an zwei Moscheen beziehungsweise islamischen Gebetsräumen vorbei. Während die Polizei die neue Route befürwortet, weil dadurch die Graf-Adolf-Straße entlastet wird, forderte die Initiative „Düsseldorf stellt sich quer“ am Donnerstag eine härtere Linie gegen Dügida.

Vor dem Verwaltungsgericht demonstrierten am Vormittag rund 30 Menschen, um Polizei und Verwaltungsgericht zum Umdenken zu bewegen. Sie forderten, dass die Polizei den Dügida-Demonstranten klare Auflagen gibt, wo sie demonstrieren können, die auch vor Gericht standhalten.

„Das Ping Pong zwischen Polizei und Gericht muss aufhören“, sagte Oliver Ongaro von „Düsseldorf stellt sich quer“. Anwältin Gülsen Celibi, die aus ihrer Kanzlei an der Graf-Adolf-Straße zuletzt mehrfach gegen den vorbeiziehenden Dügida-Demonstrationszug protestiert hatte, sagte: „Die Sicherheit in der Stadt ist wichtiger als die Nazi-Propaganda, die dort betrieben wird.“

Auch die neue Route lehnen die Organisatoren der Gegendemos ab. „Dass die Route an zwei Moscheen vorbeizieht, geht gar nicht, das ist reine Provokation“, sagte Ongaro.

Die Polizei betont dagegen die Vorteile der neuen Route: weniger Behinderungen für den Autoverkehr, auch die Straßenbahnen müssten eventuell nicht so lange unterbrochen werden. Eine besondere Gefährdung für die Moscheen wird nicht gesehen: „Wir sind aber mit den Vereinen im Gespräch“, so ein Sprecher.

In den vergangenen Monaten war die Polizei schon einmal mit dem Versuch gescheitert, den Dügida-Organisatoren eine andere Route zu diktieren. Das Verwaltungsgericht hatte diese Entscheidung später wieder kassiert. „Das Demonstrationsrecht genießt ein besonders hohes Gewicht“, betonte Gerichtssprecher Carsten Günther am Donnerstag erneut. Gleichwohl habe ein Gericht auch zu berücksichtigen, wenn die Interessen Dritter massiv gestört würden.

Nicht festlegen will sich Günther auf die Frage, ob nicht die Interessen von tausenden Verkehrsteilnehmern massiv gestört würden, wenn 70 Demonstranten jede Woche Hauptverkehrsachsen auf und ab spazieren. „Diese Frage berührt den Kern dessen, was womöglich in diesem Gericht bald entschieden werden muss. Insofern will ich einer eventuellen Entscheidung nicht vorgreifen.“