„Kaltblütig und zielstrebig“: Lebenslang für Amokläufer
48-Jähriger bekommt für Dreifach-Mord in Anwaltskanzleien die Höchststrafe.
Düsseldorf. Drei Menschen hat er umgebracht, drei weitere Mordversuche begangen und in zwei Anwaltskanzleien Feuer gelegt: Dafür muss Yanqing T. vermutlich den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen. Am 28. Februar zog der 49-Jährige bei seinem Amoklauf eine blutige Spur von Düsseldorf über Erkrath bis nach Goch. Das Landgericht verhängte gestern mit lebenslang die Höchststrafe. Außerdem wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit hat der Koch auch keine Aussicht darauf, nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden.
„Kaltblütig und zielstrebig“, so Staatsanwalt Christoph Kumpa, sei Yanqing T. in seiner Zerstörungswut vorgegangen. Sein Geständnis sei kein richtiges Geständnis gewesen. Unterschwellig habe der 49-Jährige immer noch der Rechtsanwältin Ulrike F. die Schuld gegeben. Die 58-Jährige hatte Yanqing T. in der Anwaltskanzlei von Martin Lauppe-Assmann am Höherweg er-stochen, weil sie ihn angeblich nicht engagiert genug in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung vertreten habe, bei dem der Koch zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt wurde.
Auch sei der Angeklagte bei seinem Geständnis nach der Devise „Alle lügen, nur ich nicht“ vorgegangen. Der Koch hatte geschildert, er habe sich nur gewehrt, als er von der Anwältin und einem ihrer Kollegen bedrängt worden sei. Tatsächlich hatte sich Ulrike F. aus Angst hinter ihrem Schreibtisch fallen lassen und war dort von dem Angreifer regelrecht niedergemetzelt worden.
Kumpa bezweifelte auch die Aussage von Yanqing T., dass er der Rechtsanwältin eigentlich nur zwei Ohrfeigen geben und seine Unterlagen wieder haben wollte. Er habe „Plan B“ von Anfang an im Kopf gehabt, als er mit seinem Waffenarsenal die Kanzlei betrat: „Sie wollten diejenigen zerstören, die vermeintlich Ihr Leben zerstört haben.“ Dabei sei der Angeklagte ausgesprochen ruhig und konzentriert vorgegangen.
Problem des Angeklagten sei, dass er mit seiner „subjektiv erlebten Ungerechtigkeit“ nicht umgehen könne. Yanqing T. hatte berichtet, dass er immer wieder von seinen früheren Arbeitgebern schlecht behandelt oder nicht bezahlt wurde. Auch bei seinen Streitigkeiten mit Kollegen oder einem Nachbarn, die zu Gerichtsverfahren führten, sah sich der 49-Jährige immer in der Opferrolle. Solange er nicht gelernt habe, mit solchen Konflikten umzugehen, dürfe der Koch — so Kumpa — das Gefängnis nicht verlassen.
Die Kammer mit dem vorsitzenden Richter Rainer Drees folgte den Ausführungen der Staatsanwaltschaft und verhängte die Höchststrafe. Rechtsanwältin Gülsen Celebi erklärte, das Urteil sei für ihren Mandanten keine Überraschung gewesen. Ihr Ziel im Prozess sei von Anfang an gewesen, eine Sicherungsverwahrung zu vermeiden. Und das sei ihr gelungen.