Geklagt hat die Frau des Ex-Miteigentümers einer Düsseldorfer Galerie, in der die Sammlung seit Jahren aufbewahrt wird. Die Klägerin fordert nun die Herausgabe der Grafiken. Sie will ihrem Mann die Sammlung vor Jahren abgekauft haben.
Der verklagte Düsseldorfer Galerist weigert sich, die Blätter herauszugeben. Er sei auch gar nicht der Eigentümer, sondern habe die Grafiken nur als Leihgaben von Immendorff bekommen und sie sorgfältig gelagert. Weder seinem Ex-Geschäftspartner noch dessen Ehefrau hätten die Grafiken jemals gehört. Die Richterin machte am Dienstag in dem Zivilstreit am Landgericht Düsseldorf deutlich, dass die Eigentumsfrage offen sei. Am 18. November soll eine Entscheidung verkündet werden. Auch Immendorffs Witwe Oda Jaune erhebt inzwischen Ansprüche darauf.