Krimi-Dinner: Der „Röggelchen-Mörder“ lässt sein Publikum hängen
Nach drei Absagen warten die Schaefers auf ihr Geld — bislang umsonst.
Düsseldorf. Claudia und Michael Schaefers sowie zwei Bekannte waren voller Vorfreude — auf gutes Essen und ebenso gelungene Unterhaltung. Bereits im Dezember 2011 hatten sie sich Karten für das Krimi-Dinner „Röggelchen-Mörder“ in der Gerresheimer Glashütte am 10. Februar gesichert. Doch bis heute haben sie das Stück nicht gesehen.
Kurz vor dem Termin wurde die Vorstellung abgesagt. Kein Problem, dachten sich die Oberkasseler und buchten auf den 30. März um. Doch dann fiel die Veranstaltung erneut aus. Also starteten die Schaefers einen dritten Versuch und buchten für den 15. Juni. Diesmal bekamen sie nicht mal mehr eine Antwort. Nun reichte es ihnen. Sie wollten ihre 276 Euro zurück und setzten den Veranstaltern eine Frist bis zum 12. Juni. Doch bis heute warten sie auf ihr Geld.
Damit sind die Vier nicht allein. Im Internet melden sich weitere Opfer zu Wort. „Achtung Betrüger. Drei Mal vertröstet und jetzt kein Geld zurück“, schreibt Werner Mueller. Kathrin Vieth berichtet: „Bis jetzt kein Geld zurück, trotz gesetzter Frist per Einschreiben. Betrug auf ganzer Linie.“
Bäckermeister Josef Hinkel, der am Drehbuch mitschrieb und bei internen Aufführungen für die Bäcker-Innung eine Rolle übernahm, geht inzwischen auf Distanz zu den Organisatoren. „Am Anfang hat es Spaß gemacht, aber in diesem Jahr ist es aus dem Ruder gelaufen“, sagt er mit Blick auf das Werbeplakat. Obgleich Hinkel und sein Kollege Thomas Puppe nie öffentlich mitspielten, warben die Veranstalter mit den Bäckern. So dachten viele Zuschauer, diese würden mitspielen. „Vor einem Jahr habe ich untersagt, mit meinem Bild zu werben“, sagt Hinkel.
Und was sagt Veranstalter Michael Mazurkiewicz? „Das war ein Seuchenjahr. Wegen der Absagen haben wir finanzielle Probleme. Aber wir werden das Stück wieder spielen. Dann bekommen die Leute auch ihr Geld zurück.“
Darauf wollen die Schaefers nicht warten und bekommen Unterstützung von Helga Zander-Hayatder, Juristin bei der Verbraucherzentrale: „Die Veranstalter haben den Vertrag nicht erfüllt. Ein Theaterstück hat einen Fixtermin. Der Verbraucher kann bei Absage wählen, ob er ausweicht oder sein Geld zurückhaben möchte.“ Da die Veranstalter die Frist verstreichen ließen, könnte der „Röggelchen-Mörder“ vor Gericht landen. Dann wäre er endgültig ein echter Kriminalfall.