Kurden-Demo statt Festival: Die Polizei sagt Nein
Nachdem der Organisator kein Fest in Neuss veranstalten durfte, meldete er hier eine Demo an.
Düsseldorf. „Freiheit für Abdullah Öcalan — Frieden für Kurdistan. Für die demokratische Selbstverwaltung in Kurdistan“, so hatte Yek-Kom, der Verband der kurdischen Vereine in Deutschland mit Sitz an der Graf-Adolf-Straße, die Veranstaltung genannt, die am 10. September etwa 30 000 Kurden aus ganz Europa auf die Oberkasseler Rheinwiesen locken sollte. Doch sie wird — zumindest in der angemeldeten Form — nicht stattfinden, das ließ die Polizei am Donnerstag erst Yek-Kom und dann die Öffentlichkeit wissen. Die Polizei hat den Kurden per Feststellungsbescheid mitgeteilt, dass es sich „nicht um eine Versammlung im Sinne des Grundgesetzes handelt“.
Der Hintergrund: Laut dem Grundgesetz dient eine Versammlung immer dem Zweck der öffentlichen Meinungsbildung. Sie muss dann nur angemeldet werden, um alle Sicherheitsfragen hat sich die Polizei zu kümmern. Andere Veranstaltungen wie Volksfeste, bei denen Musik, Tanz und Spaß im Vordergrund stehen, müssen bei der Stadt mit einem Sicherheitskonzept angemeldet werden — und das kostet den Veranstalter natürlich wesentlich mehr.
Nach dem Studium des Programms sei man zu der Auffassung gekommen, dass es sich bei der am 1. August angemeldeten Versammlung um ein Kulturfestival und nicht um eine politische Demonstration handele. Polizeipräsident Herbert Schenkelberg: „Damit liegt die Veranstaltung nicht mehr in unserem Zuständigkeitsbereich. Sie müsste bei der Stadt mit Sicherheitskonzept angemeldet und genehmigt werden.“ Das bis Anfang September zu schaffen, so heißt es aus der Verwaltung, sei aber mehr als schwierig. Zudem bedürfe das Fest nach der Rheinwiesen-Satzung einer Sondernutzungsgenehmigung.
Hintergrund: Erst wollte Yek-Kom sein Festival auf der Neusser Rennbahn unter dem Titel „Internationales Festival“ feiern. Doch es gab Sicherheitsbedenken. Dann meldete Yek-Kom die Veranstaltung in Düsseldorf an — als Versammlung nach Artikel 8 des Grundgesetzes. Jetzt trug sie im Titel den Zusatz „Für die demokratische Selbstverwaltung in Kurdistan“, das „Festival“ war verschwunden. Für Schenkelberg ist klar: „Es gibt zwar Reden, aber das sind mehr Grußworte, der Rest ist Folklore. Die Veranstaltung wurde einfach umdeklariert. Das ist eine Umgehung des Versammlungsrechts, die wir nicht akzeptieren.“ Die Polizei sei aus guten Gründen verpflichtet, Versammlungen nach dem Grundgesetz zu schützen, aber man lasse sich nicht missbrauchen, um dem Veranstalter die Kosten für die Sicherheit zu ersparen.
Der Veranstalter Yek-Kom, der im vergangenen Jahr sein Festival im Kölner Stadion gefeiert hatte, war für die WZ am Donnerstag nicht zu erreichen. Er könnte juristisch gegen den Bescheid der Polizei vorgehen.