Missbrauch Mädchen missbraucht: Erster Prozess im Mai

Beide Männer müssen sich nach dem Missbrauch im Kinderhilfezentrum verantworten.

Foto: Gehring

Düsseldorf. Der Prozess gegen einen der jungen Männer, die im Januar ein zwölfjähriges Mädchen im Kinderhilfezentrum missbraucht haben sollen, startet am 18. Mai. Der Vorwurf gegen ihn lautet: Missbrauch eines Kindes. Auch gegen den zweiten Verdächtigen ist inzwischen Anklage erhoben worden — und in diesem Fall lautet sie auch auf Vergewaltigung. Beide Männer werden sich vor dem Jugendschöffengericht verantworten müssen. Denn ihr Alter konnte bisher immer noch nicht abschließend geklärt werden.

Im Falle des jungen Iraners, der das Mädchen in einem Gebüsch auf dem Gelände des Kinderhilfezentrums missbraucht haben soll, ging die Staatsanwaltschaft eigentlich davon aus, dass er nicht 16 Jahre alt ist, wie er selbst behauptet. Auch ein zahnmedizinisches Gutachten sowie das Institut für Rechtsmedizin bestätigten diese Einschätzung — in beiden Fällen konnten die Experten letztlich aber nicht vollständig ausschließen, dass er doch noch minderjährig ist. Der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ gelte auch in diesem Fall, sagt Ralf Herrenbrück, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Dass es vor Gericht im Mai nicht um Vergewaltigung, sondern um den Vorwurf des Missbrauchs geht, liegt daran, dass noch nicht geklärt ist, ob der Sex möglicherweise einvernehmlich geschah — die WZ berichtete. Anders im zweiten Fall: Dort gibt es einen Zeugen, der gesehen haben will, wie der junge Afghane das Mädchen in einem Treppenhaus zum Sex zwang, obwohl es sich heftig wehrte. Der junge Mann ist nach eigenen Angaben 15 Jahre alt — auch er wird von Experten älter geschätzt, aber auch das ist nicht eindeutig.

Der Termin für die Hauptverhandlung steht in diesem Fall noch nicht fest. Ob die Verfahren zusammengelegt werden, ist noch offen. „Für das Kind wäre es wünschenswert“, erklärt Herrenbrück. Denn sonst muss die Zwölfjährige zwei Mal vor Gericht erscheinen und aussagen.

Das Mädchen war vom Jugendamt in Obhut genommen und im Kinderhilfezentrum Eulerstraße untergebracht worden. Die beiden Angeklagten gehören zu einer Gruppe junger Flüchtlinge, die dort vorübergehend aufgenommen wurden. Sie zogen inzwischen in ein ehemaliges Altenheim in Mörsenbroich um.