Mahn- und Gedenkstätte Sonderausstellung zu Paragraph 175

Düsseldorf · Zweigeteilte Wanderausstellung beschäftigt sich mit der Geschichte antihomosexueller Gesetzgebung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik und besonders von Nordrhein-Westfalen.

 Ein Blick in die Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte.

Ein Blick in die Ausstellung in der Mahn- und Gedenkstätte.

Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin

Die Wanderausstellung „Im Namen des Volkes!? §175 StGB im Wandel der Zeit“ ist nun in Düsseldorf zu sehen. Die Schau ist zweigeteilt: Ab sofort und bis zum 9. August zeigt die Mahn- und Gedenkstätte den historischen Teil: die Zeit vor und während des Nationalsozialismus sowie die Jahre der Befreiung durch die Alliierten. Der zweite Teil „1949 bis in die Gegenwart“ ist ab dem 14. Juli im Foyer des Rathauses zu sehen.

Im Jahr 1969 wurden die Paragraphen 175 und 175a laut Strafgesetzbuch erstmals liberalisiert und erst 1994 als Folge der deutschen Wiedervereinigung endgültig aufgehoben. Das Centrum Schwule Geschichte (Köln) schlägt mit seiner Ausstellung einen Bogen quer durch die Geschichte antihomosexueller Gesetzgebung auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik und besonders von Nordrhein-Westfalen.

Düsseldorf war während der NS-Zeit eine „Hochburg“ der Schwulenverfolgung. In kaum einer anderen Stadt wurden so viele Männer auf Grund des Paragraphen 175 verhaftet wie hier. Sie wurden in Lager deportiert, mussten Zwangsarbeit verrichten und wurden ermordet. Die Überlebenden hatten nach 1945 keine Chance auf Wiedergutmachung, da der Paragraph 175 immer noch Bestand hatte. Der Kurator der Ausstellung, Marcus Velke, erzählt aber nicht nur die Biographien verfolgter Männer, er beleuchtet auch die Auswirkung auf die Lebensgeschichten von Lesben und Transgender.