Düsseldorf Makler bedrängte Mieterin: Geldstrafe

76-Jährige wollte Kundin im durchsichtigen Top fotografieren — und bedrohte sie dann.

Foto: Daniel Reinhardt

Düsseldorf. Eigentlich war die geschäftlicher Beziehung schon beendet. Über einen Makler hatte eine 22-jährige Neu-Düsseldorferin eine Wohnung in Grafenberg gefunden. Doch es gab wegen einer Waschmaschine Probleme beim Mietvertrag. Der 76-Jährige bot der jungen Frau privat seine Hilfe an — und wurde zudringlich. Als die 22-Jährige Annäherungsversuche ablehnte, drohte der Makler damit, dass sie die Wohnung wieder verlieren wurde. Wegen Nötigung und Beleidigung wurde der Senior am Donnerstag per Strafbefehl vom Amtsgericht verurteilt.

In der neuen Wohnung hatten sich die beiden verabredet. Zunächst machte der 76-Jährige anzügliche Komplimente wie: „Sie sehen gut aus.“ Dann kündigte er an, dass er Fotos von der 22-Jährigen machen möchte. Plötzlich zog er das Top der jungen Frau bis zu ihrer Brustwarze herunter. Danach forderte der Makler sie auf, ein durchsichtiges Oberteil anzuziehen, das er mitgebracht hatte. Doch die Mieterin wollte das auf keinen Fall. Sie fing an zu weinen und verließ die Wohnung. Das wurde von dem Gericht als Beleidigung gewertet.

Offenbar war dem Makler klar, dass seine Annäherungsversuche Folgen haben können. Er lief der 22-Jährigen hinterher und warnte sie davor, eine Strafanzeige zu erstatten. Dann würde sie ihr Zuhause wieder verlieren, Doch die Frau ließ sich nicht einschüchtern und ging am selben Tag zur Polizei.

Der 76-Jährige hatte sich bis zum Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert. Eine Aussage musste er auch am Donnerstag nicht machen, denn die Verhandlung wurde sofort wieder abgebrochen. Die 22-Jährige meldete sich krank. Sie hatte sich bei einem Arbeitsunfall ein Bein gebrochen.

So entschied sich der Amtsrichter, einen Strafbefehl zu verhängen. Der Makler muss eine Geldstrafe von 4800 Euro zahlen.