Düsseldorf Mann lebte ein halbes Jahr im Parkhaus — Bewährung

36-Jähriger hatte den Sicherheitsdienst und Polizeibeamte bedroht. Neunfaches Hausverbot nicht beachtet.

Heimelig sind Parkäuser (hier eines im Kreis Mettmann) nicht gerade. Ein 36-Jähriger fühlte sich dort trotzdem Zuhause.

Foto: Fries, Stefan (fr)

Düsseldorf. Ein ungewöhnliches Zuhause hatte sich ein 36-Jähriger ausgesucht, nachdem er aus der ehelichen Wohnung ausziehen musste. Rund sechs Monate lang quartierte er sich im Parkhaus an der Völklinger Straße ein. Das allerdings gefiel seinem „Vermieter“ gar nicht. Immer wieder gab es Ärger mit dem Sicherheitsdienst. Als zwei Security-Mitarbeiter den „Hausrat“ des 36-Jährigen einsammeln wollten, eskalierte der Streit. Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens musste sich der Mann am Donnerstag wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht verantworten.

Zunächst habe er in der achten Etage gewohnt, die meist leer gewesen sei. Dort lagerte der Angeklagte auch seine Habseligkeiten, darunter Rucksack, Luftmatratze, Kleidung und Lebensmittel. In einem Fall soll der Sicherheitsdienst die Sachen aufs Dach gebracht haben, obwohl es regnete: „Dann bin ich in die siebte Etage umgezogen.“

Immer wieder kam es zu Reibereien mit dem Parkhaus-Personal. In neun Fällen soll dem ungeliebten „Untermieter“ ein Hausverbot ausgesprochen worden sein. Trotzdem kehrte de 36-Jährige immer wieder in das Parkhaus zurück.

Am vergangenen Samstag wollten zwei Security-Mitarbeiter die Sachen des Angeklagten erneut nach draußen bringen. Als der 36-Jährige das entdeckte, soll er die beiden übel beschimpft und mit den Worten „Ich stech’ euch ab“ bedroht haben. Bekannt war, dass der Mann immer ein kleines Messer in der Tasche hat. Auch als die Polizei eintraf, ließ sich der Obdachlose nicht beruhigen.

Sein Rechtsanwalt kündigte am Donnerstag an, dass der 36-Jährige zukünftig das Parkhaus an der Völklinger Straße nicht mehr betreten werde. Obwohl der 36-Jährige mehrfach vorbestraft ist, kam er noch einmal gnädig davon. Er wurde zu einer Haftstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteilt.