Mann überlistete Spielautomat mit Elektroschocker
41-Jähriger bekommt Bewährungsstrafe. Heute gibt er dem Spielhallen-Betreiber Sicherheitstipps.
Düsseldorf. Diese Geschichte hat etwas von der Umkehr des Bösen in das Gute, sie ist eine Liebesgeschichte und — als wäre das nicht genug — auch die einer Freundschaft. Doch von vorne: Der Düsseldorfer Farin L. (Name geändert) hat ein Talent. Er kann Spielautomaten austricksen. Und vor ein paar Jahren hatte L. auch noch die falschen Freunde.
Mit Magneten trickste er vielversprechende Flimmerkisten aus und erbeutete 4850 Euro. Doch er wurde erwischt, bekam anderthalb Jahre auf Bewährung. Das hielt ihn nicht davon ab, seine Methode zu verfeinern: In Neuss setzte er 2009 einem Automaten mit einem Elektroschocker so zu, dass der die Münzsperre öffnete und fast 300 Euro ausspuckte. Juristisch gesehen ein „Diebstahl mit Waffe“. Und L. wurde wieder erwischt. Diesmal gab es acht Monate ohne Bewährung.
Dagegen legte L. Berufung vor dem Landgericht ein — und bekam am Donnerstag Recht. Ihm wird noch einmal Bewährung gewährt, wegen seiner günstigen Sozialprognose. Die Begründung des Richters: „Sie sind zwar ein Bewährungsversager, aber inzwischen verheiratet, haben drei Kinder und einen festen Arbeitsplatz. Und sie stehen stärker unter der Kontrolle ihrer Frau.“ Tatsächlich hatte die Gattin, die lange nichts von dem Verfahren wusste, dem gelernten Elektriker bei einer Besprechung mit seinem Anwalt die sprichwörtliche Pistole auf die Brust gesetzt: „Wenn du Mist baust, gehe ich.“
L. wollte sie nicht verlieren und riss sich zusammen: Er erstattete dem Spielhallenbetreiber jeden Cent zurück und gab ihm Sicherheitstipps für seine Automaten — wie ein Hacker, der zum Software-Hersteller wechselt. „Der Spielhallenbetreiber und ich sind jetzt gute Freunde“, sagte L., der nie wieder rückfällig werden will, erleichtert. Das muss er jetzt seiner Frau, seinem neuen Freund und dem Gericht beweisen.