Mann wohnte auf dem Flughafen
Weil er das Hausverbot des Flughafens immer wieder missachtet, bekam Jovanco A. eine Haftstrafe auf Bewährung.
Düsseldorf. Anfang Juli gab Jovanco A. seine Wohnung in Osnabrück auf. Kurz darauf traf der 38-Jährige mit seinem Koffer in der Hand am Düsseldorfer Flughafen ein. Allerdings nicht, um bald wieder abzuheben. Der Lkw-Fahrer war gekommen, um zu bleiben. Mehrere Wochen wohnte er auf dem Airport. Immer wieder missachtete Jovanco A. das Hausverbot. Bis sich drei Strafanzeigen angesammelt hatten. Wegen Hausfriedensbruchs musste sich der Mann am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten.
Am 10. Juli wurde das Hausverbot gegen den Trucker ausgesprochen. weil er immer wieder vor dem Terminals und in der Wartehalle herumlungerte. Bis zum 27. Juli wurde er trotzdem immer wieder vom Sicherheitsdienst und der Polizei erwischt. Teilweise sollen vier Platzverweise am Tag ausgesprochen worden sein. Erst nachdem es zu einer Auseinandersetzung mit einem Wachmann kam, wurde Jovanco A. verhaftet, um ihn im Ramen eines beschleunigten Verfahrens vor Gericht zu stellen.
Der 38-Jährige macht keineswegs einen verwahrlosten Eindruck, erschien mit schicker Lederjacke und einem lifafarbenen Hemd zur Verhandlung. Obwohl er einen bulgarisch-mazedonischen Pass hat, lehnte er den Dolmetscher ab, weil er Englisch bevorzuge. Zu sagen hatte Jovanco A. auch nicht viel, nachdem die Dolmetscher ausgetauscht wurden. Er warte auf eine Nachricht und die Flugtickets seien unterwegs. Danach schwieg er.
„Er hat mich nicht ernst genommen. Das war, als würde er mit uns spielen“, berichtete ein 24-jähriger Polizist von seinen Begegnungen mit dem Angeklagten. Mal habe er den Flughafen kurze Zeit verlassen, mal nicht. Er habe auch Fluggäste angepöbelt. Ein Wachmann berichtete, er sei von Jovanco A. geschubst worden, als er vor der Polizei flüchtete.
Verurteilt wurde der Lkw-Fahrer zu einer Haftstrafe von drei Monaten auf Bewährung. Die Richterin ermahnte ihn, dass er den Flughafen ohne Ticket ab sofort nicht mehr betreten darf.