Marzipan-Schweinchen:Bewährung für Mutter

50-Jährige muss für den Diebstahl vorerst nicht ins Gefängnis. Es laufen aber schon wieder andere Strafverfahren.

Düsseldorf. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Weil eine Mutter (50) für ihren Sohn zehn Marzipan-Schweinchen bei Heinemann an der Königsallee gestohlen hatte, wurde sie vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von fünf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Da eine Reststrafe ausstand, hätte die Frau 14 Monate hinter Gittern verbringen müssen. Am Donnerstag wurde das Urteil vom Landgericht in eine Bewährungsstrafe umgewandelt.

Das Oberlandesgericht hatte das Urteil im August aufgehoben, weil einige entlastende Aspekte nicht berücksichtigt wurden. So sei kein Schaden entstanden, weil die Schweinchen sofort zurückgegeben wurden. Außerdem habe es sich um Diebesgut mit geringem Wert gehandelt.

Allerdings hatte die Mutter schon seit 1986 immer wieder Diebstähle begangen. Meist handelte es sich um Dinge des täglichen Bedarfs wie Käse, Wurst oder Waschpulver. Die Schweinchen hatte die Hartz IV-Empfängerin gestohlen, damit ihr Sohn (17) sie in der Schule an Klassenkameraden verteilen konnte. Die fünf Monate Haft wurden zur Bewährung ausgesetzt, die Frau muss 150 Arbeitsstunden leisten. Es laufen allerdings inzwischen schon wieder neue Strafverfahren gegen sie.