Beim Prozess des Düsseldorfer Immobilieninvestors DUSInvest gegen ihren Mieter Jörn B. musste vor Beginn der Sitzungsraum gewechselt werden. Schätzungsweise mehr als 40 Personen fanden sich schließlich im Besucherbereich des zweitgrößten Strafprozesssaals des Amtsgerichts ein.
Jörn B. lebt an der Mauerstraße in Golzheim, einem Haus, über das zuletzt viel geschrieben und gesprochen wurde. Der Grund dafür: Die Bewohner sollen ausziehen, das Haus abgerissen und stattdessen neu gebaut werden. Die Mieter sprechen von Verdrängung aus ihrem Zuhause, die Eigentümer von einer Notwendigkeit. DUSInvest hat sogenannte Verwertungskündigungen an die Bewohner geschickt. Schließlich wurden zwei Räumungsklagen ausgesprochen, eine davon gegen B.
Verhandelt wurde zwischen den Parteien im Gerichtssaal dann aber zunächst nicht weiter. Denn die Parteien sagten, dass sie gerne weiter über einen möglichen Vergleich sprechen würden – allerdings nicht in der Öffentlichkeit. Das ist deshalb überraschend, weil die Fronten vor dem Prozess geklärt schienen. Besonders die Mieterseite – nicht allein Mieter aus der Mauerstraße, sondern auch weitere, die sich ebenfalls gegen Kündigungen wehren – schienen sich eher auf eine richterliche Klärung der Lage zu freuen. Ist diese Verwertungskündigung rechtmäßig – oder nicht?
Der Anwalt von Jörn B. ist vor dem Prozess auf die Klägerseite zugegangen und hat weitere Verhandlungen vorgeschlagen. Dieser Vergleich könne, sagt DUSInvest folgendermaßen aussehen: „Der Beklagte wird nicht dazu gezwungen sein, seine Wohnung kurzfristig zu verlassen“. B. bestätigte hinterher, dass das Verhandlungsangebot von seinem Rechtsbeistand ausging. Einen Vorschlag der Richterin, in einer gerichtlichen Mediation mit allen Mietern der Mauerstraße eine Lösung zu finden, lehnte B.s Anwalt ab, obwohl er wenigstens eine weitere Partei im Haus vertritt.
B. hatte vor dem Prozess gesagt, er wolle unbedingt in dem Haus wohnen bleiben. „Mir geht es um die Hausgemeinschaft“, sagte er. Er wolle seine Nachbarn nicht verlieren. Das wäre, als würde man „die eigene Familie verlassen“.
Wie es nun weitergeht, scheint unklar. Von DUSInvest heißt es, man sei weiterhin bereit, nicht nur mit B., sondern auch mit anderen Mietern individuelle Lösungen zu finden, die auch Ersatzwohnraum und Abfindungen beinhalten würden.
Die Richterin sagte dazu, dass die Verwertungskündigung formal rechtsgültig sei. Es gehe noch um die materielle Rechtsgültigkeit, also im Kern darum, ob die Berechnungen des Investors stimmen und dieser das Haus ohne einen Neubau tatsächlich nicht „angemessen“ verwerten kann.