Misshandlung in JVA doch ein Suizidversuch?

Ex-Beamte der Ulmer Höh’ entlasten Insassen.

Düsseldorf. Die Silvesternacht 2004 war kein angenehmer Arbeitstag für die Beamten der JVA Ulmer Höh’. Kurz nach Mitternacht hallte ein ohrenbetäubender Lärm über die leeren Gefängnisflure. Die Insassen schlugen mit Fäusten und Gegenständen gegen die Türen, draußen explodierten Böller. Einige Beamte waren im Innenhof damit beschäftigt, brennende Matratzenstücke zu löschen. Und mitten im Tumult schlägt ein Insasse auf Zelle 310 Alarm.

Im Prozess gegen zwei ehemalige Insassen (22 und 27 Jahre alt) der JVA Ulmer Höh’ sagten am Donnerstag mehrere Justizbeamte aus. „An Silvester ist das normal“, kommentierte ein Zeuge die geschilderten Vorgänge.

Wie berichtet, müssen sich die zwei Männer vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, weil sie einen Mithäftling einen Tag vor Heiligabend 2004 schwer misshandelt haben sollen.

Einer der weiteren Anklagepunkte bezieht sich auf die Silvesternacht sieben Tage nach der mutmaßlichen Misshandlung: Der Angeklagte aus Velbert (27) soll dem Mithäftling eine Schnittwunde am Arm zugefügt haben. Die Tatwaffe wurde nie gefunden, die Beamten vermuteten am Donnerstag aber, dass es sich um die Klinge eines Einwegrasierers gehandelt haben könnte. Anders als die Staatsanwaltschaft gehen sie allerdings von einem Suizidversuch aus.

„Es gab keine Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung“, erinnerte sich ein ehemaliger Mitarbeiter der JVA. Außerdem bescheinigten sie dem Velberter, ein „zuverlässiger Gefangener“ gewesen zu sein. Das mutmaßliche Opfer sei hingegen schon damals „psychisch auffällig“ gewesen. Ebenfalls für den Angeklagten spricht, dass er laut der Beamten selbst Alarm geschlagen hätte, geschockt gewesen sei und sich fast übergeben musste, weil er kein Blut sehen könne. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.