Mitglieder der TSG Benrath wettern gegen Verzehrpflicht

Der Verein möchte neben dem Jahresbeitrag noch einmal 90 Euro für seine Gaststätte haben.

Düsseldorf. Markus Becker (Name geändert) ist sauer. Ein bis zweimal in der Woche spielt er Volleyball in der Mannschaft des TSG Benrath — und dafür wird er jetzt kräftig zur Kasse gebeten. Auf der Jahreshauptversammlung im Februar wurde die Einführung eines Verzehrguthabens in der Vereinsgastronomie beschlossen. 30 Euro wurden bereits im März abgebucht, der Gegenwert soll bis Ende September verspeist werden. Dann verlangt der Verein einen satten Nachschlag: weitere 60 Euro sollen dann auf dem Deckel stehen, obwohl Becker noch gar nichts bestellt hat. Insgesamt zahlt er somit dieses Jahr 278 Euro fürs Volleyball spielen. „Ich bin verärgert, für mich ist das eine verkappte Beitragserhöhung“, sagt Becker. „Warum sollen wir mit Vereinsbeiträgen einen Gewerbebetrieb subventionieren?“

Vom Termin der Jahreshauptversammlung, der über eine Benrather Lokalzeitung veröffentlicht wurde, hat Becker nichts erfahren. Er wohnt in der Stadtmitte und bezieht das Blatt deshalb nicht. „Sonst hätte ich bei der Versammlung heftig dagegen protestiert“, sagt er. Er überlegt jetzt, den Verein zu wechseln. In den anderen Vereinen, in denen er Mitglied ist, zahlt er nur ein Drittel des neuen Beitrags bei der TSG Benrath.

Auch andere Mitglieder haben sich zwischenzeitlich beim Verein beschwert. Schatzmeister und Vorstandsmitglied Jörg Räuber wehrt sich jedoch gegen den Vorwurf schlechter Informationspolitik. „Es gab Aushänge und es stand auf der Homepage. Das ist absolut ausreichend“, findet er. Nötig sei die Erhebung, weil die Wirte der Vereinsgaststätte in den vergangenen Jahren kaum noch von den Einnahmen leben und die Pacht bezahlen konnten. Häufige Wechsel waren die Folge. „Wir wollen damit das Vereinsheim beleben und dem Wirt einen gewissen Rahmen an Einnahmen sichern, die dem Verein dann in Form von regelmäßigen Pachtzahlungen wieder zufließen.“

Das Verzehrguthaben der TSG ist kein Einzelfall unter Düsseldorfer Sportvereinen. „Wir hatten die Diskussion über eine Erhebung schon öfter, haben uns aber letztlich dagegen entschieden“, sagt Hardy Leitner vom TC Rot Weiss. Denn damit zwinge man die Mitglieder, an der Gastronomie teilzunehmen, auch wenn ihnen das Angebot gar nicht gefällt. Verständnis für die anderen Vereine hat er trotzdem: „Kundschaft von außerhalb verliert sich selten in die Vereinsgaststätten“, sagt er.

Auch der Rochusclub bestätigt auf Nachfrage, dass eine Verzehrumlage erhoben wird, möchte aber nicht, dass deren Höhe veröffentlicht wird. Der TC Rheinstadion ist da offener. „Aktive Mitglieder zahlen bei uns 60 Euro im Jahr für die Gastronomie“, sagt der Vorsitzende Karlheinz Menke. Das sei nötig, damit sich der Betrieb für den Wirt auch in den Wintermonaten lohnt, in denen weniger Plätze bespielt werden.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens hat der auf Vereinsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Kay Krüger. „Einen Mindestverzehr kann man nicht so ohne weiteres erlassen, weder über Umlage noch über Beiträge. Da gibt es auf jeden Fall berechtigte Zweifel, die man im Einzelfall prüfen müsste.“