Mutmaßliche Mörderin ist „gemeingefährlich“
Im Prozess um die 36-Jährige, die in Düsseldorf und Gießen drei Mal gemordet haben soll, findet der Gutachter harte Worte.
Ein Fall für die Kriminalgeschichte: Eine 36-Jährige soll im Mai 2016 in Düsseldorf zwei Frauen (86/58) und kurz zuvor in Gießen einen Mann (79) aus Habgier ermordet haben. Der Gießener war als „Zauberer Riconelly“ bekannt. Im Prozess gegen die als Dreifachmörderin angeklagte Tuba S. beschrieb sie jetzt, wie der Express berichtet, ein Gutachter als „kaltschnäuzig, psychophatisch und gemeingefährlich“. Nach fast einjähriger Verhandlung sollen im Januar die ersten Plädoyers gehalten werden. Der Fall erregte in Düsseldorf großes Aufsehen. Nicht nur wegen der Leichenfunde an der Karolinger Straße.
Düsseldorfer Ermittler hatten den Doppelmord an Jole G. (86) und Sylvia F. (die Tochter) nicht erkannt, glaubten, es sei ein „erweiterten Suizid“. Erst die Aufklärung des Mordes an dem 79-Jährigen klärte den Fall als Doppelmord. Denn die Ermittler aus Gießen fanden in der Wohnung der Angeklagten S. Beute und Scheckkarten aus Düsseldorf.
Das Gutachten von Dr. Tobias Krusche (57) ist eindeutig: „Die Angeklagte ist für die Allgemeinheit gefährlich.“ Er zeichnet ein extrem negatives Bild der 36-Jährigen: „Keine Empathie, enorme Kaltschnäuzigkeit, wenig Selbstkritik, nach Rechtsbrüchen kein Lernen aus den verhängten Strafen.“ Die hochverschuldete Frau hatte sich offenbar vor den drei Verbrechen mit gefälschten Arbeitsnachweisen und Kontoauszügen auch Kredite ergaunert.
Als besonders „krass“ bezeichnet der Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie das rasche Fortschreiten bei der Schwere der Straftaten — „von Diebstählen zum Mord“. Für eine schlechte Prognose spreche außerdem „eine Persönlichkeitsstörung vom Typ Psychopath“.
Am Montag wurde eine kranke Zeugin (62) aus Duisburg per Videokonferenz vernommen. Ihr Freund war mit einer der ermordeten Frauen bekannt und nahm sich danach das Leben. Die Verteidiger der Tuba S. hatten zunächst versucht, dem Toten einen Tatverdacht anzuhängen. Die Zeugin entlastete den Verstorbenen. Der Prozess geht weiter. clas