Gericht Nach tödlichem Unfall: Bewährungsstrafe für 91-Jährigen

Düsseldorf · Er hatte eine Rentnerin auf einem Fußgängerüberweg überfahren. Schon seit zwei Jahren kann der Mann schlecht sehen.

Der Mann hatte eine Rentnerin auf einem Fußgängerüberweg überfahren. Schon seit zwei Jahren kann der Mann schlecht sehen.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Bereits seit zwei Jahren weiß Herbert B., dass er nicht mehr gut sehen kann. Trotzdem setzte sich der 91-Jährige immer wieder hinter das Steuer seines Mercedes. Mit fatalen Folgen. Im September vergangenen Jahres überfuhr er eine 69-Jährige auf dem Fußgängerüberweg an der Graf-Recke-Straße. Die Frau starb wenig später im Krankenhaus. Wegen fahrlässiger Tötung musste sich der Senior am Mittwoch vor dem Amtsgericht verantworten. Und kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Herbert B. räumte ein, dass ihm schon mehrere Bekannte dazu geraten hatten, den Führerschein abzugeben. Wie ein Zeuge aus dem Golfclub, in dem der Angeklagte spielt, berichtete, ist der 91-Jährige schon vor zwei Jahren versehentlich mit einem Caddy-Car in einen Teich gefahren. Das sei in dem Verein aktenkundig. Außerdem konnte er die Golfbälle nicht mehr sehen. Mitspieler mussten sie für ihn einsammeln.

Der Mann räumte ein, dass er die Seh-Probleme mit Routine ausgleichen wollte, denn er habe schon seit 1946 den Führerschein.

Das Opfer musste dafür mit dem Leben bezahlen. Herbert B. soll kurz abgelenkt gewesen sein, als er mittags auf den Fußgängerüberweg zufuhr, in dessen Nähe sich drei Schulen befinden. „Ich habe die Frau nicht gesehen“, erklärte er. Die 69-Jährige wollte mit ihrem Hund die Straße überqueren, wurde von dem Mercedes erfasst und durch die Luft geschleudert. Der 91-Jährige kam erst 50 Meter weiter zum Stehen, nachdem Jugendliche ihm hinterher gelaufen waren. Ein Zeuge berichtete, der Angeklagte wollte zuerst nicht aussteigen und habe gefragt: „Wieso? Was war denn?“ Die Anwältin der Nebenklage, die die Familie vertritt, wünschte sich, dass Herbert B. nicht nur wegen fahrlässiger, sondern wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wird, weil er trotz aller Warnungen weiter Auto fuhr. Dem folgte das Gericht nicht. Verurteilt wurde er zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 7200 Euro. Die muss er in monatlichen Raten von 200 Euro an die Interessenvertretung der Unfallopfer zahlen. Außerdem kommt noch ein Zivilprozess auf ihn zu, den die Familie des Opfers führen will.