Neue Hundesteuersatzung vorgelegt

Neue Hundesteuersatzung vorgelegt

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Ab 1. Januar 2018 soll eine Neufassung der Hundesteuersatzung gelten. Die Sätze sollen beibehalten und nach dem Vorschlag der Verwaltung nicht erhöht werden. Zukünftig sollen Hundehalter nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Steuerbescheid mit Dauerwirkung erhalten und eine eindeutig nummerierte Hundesteuermarke bekommen. Neu sind Steuersätze für die gemeinsame Haltung von Hunden und sogenannten „Kampfhunden“ — also Hunden die gemäß Landeshundegesetz als gefährlich gelten oder als solche eingestuft wurden — von einem Halter, sowie für die Haltung von mehr als zwei „Kampfhunden“. Zudem sollen neben Freistellungen für Halter von Blindenführhunden und Rettungshunden Steuerbefreiungen für Blinde (Merkzeichen BI) und Gehörlose (Merkzeichen GI) gelten. Wer einen Hund erstmals aus dem Tierheim in Rath aufgenommen hat, soll für die ersten 12 Monate keine Hundesteuer zahlen. Weiter soll die Anmeldefrist für zugelaufene Hunde auf vier Wochen verlängert und die Zeit für die Abmeldung eines Hundes insbesondere im Todesfall auf vier Wochen ausgedehnt werden. Der Stadtrat entscheidet am 21. September.