Neuer Prozess um Schatz im Kachelofen

Lehrer hatte 304 000 Mark bei der Renovierung seines Hauses entdeckt. Oberlandesgericht verhandelt seit gestern.

Düsseldorf. Fast fünf Jahre ist es her, dass ein Gymnasiallehrer beim Renovieren seines Hauses in Gerresheim einen Schatz in einem Kachelofen fand. 304 000 Mark hatten dort mindestens 15 Jahre, wahrscheinlich aber schon wesentlich länger, unentdeckt gelegen. Seitdem streiten die Juristen darüber, wem das Geld tatsächlich zusteht. Am Mittwoch ging der Prozess vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde.

Vor dem Landgericht hatte der ehrliche Finder eine Niederlage einstecken müssen. Der Schatz wurde komplett den Von-Bodelschwinghschen Anstalten zugesprochen. Eine reiche Witwe, die lange in dem Haus lebte, hatte die Behinderteneinrichtung zusammen mit ihrem Ehemann als Alleinerbe eingesetzt. Obwohl das Mehrfamilienhaus in der Zwischenzeit mehrfach den Besitzer gewechselt hatte, gingen die Richter davon aus, dass die Witwe den Kachelofen als Versteck für einen Teil ihres Bar-Vermögens benutzte.

„Das kann sein, kann aber auch nicht sein“, so Rechtsanwältin Bianca Moche, die mit dem spektakulären Fall, der auch schon das ZDF in einer Reportage beschäftigt hatte, in die nächste Instanz zog. Doch ihre Hoffnungen, dass ihr Mandant den Schatz behalten darf, erhielten gleich zum Auftakt des Prozesses einen Dämpfer.

Die Richter erklärten, das Urteil des Landgerichtes sei geprüft worden. Die Gründe für die Entscheidung seien „logisch und nachvollziehbar“. Darum will das Oberlandesgericht nicht in eine neue Beweisaufnahme gehen.

Dabei hatte sich das Urteil weitgehend auf die Aussage einer Zeugin gestützt, die mit der reichen Witwe befreundet war. Der hatte sie kurz vor ihrem Tod angeblich gesagt, dass manche Menschen ihren Reichtum hinter dem Ofen verstecken. Auf die Idee, daraufhin den Kachelofen zu untersuchen, war damals aber niemand gekommen. Das Urteil wird am 24. Juli verkündet.

Sollte es bei der Entscheidung bleiben, will Bianca Moche in die nächste Instanz ziehen: „Vor den Bundesgerichtshof.“ Sie kann nicht nachvollziehen, dass es nicht einmal einen Vergleichsvorschlag der Zivilrichter gab: „Wenn man sagen würde, jeder bekäme die Hälfte. Das würde ich in Ordnung finden.“