Rauchverbot in Kneipen: Shisha-Bars machen dicht
Die Läden, in denen bisher Wasserpfeife geraucht werden konnte, haben oft keine andere Wahl — und schließen.
Düsseldorf. Ein Monat ist das umstrittene Nichtraucherschutzgesetz nun in Kraft — und die ersten Bars machen dicht. Besonders gebeutelt von der neuen Regelung sind die Shisha-Kneipen. Wo früher der süßliche Dampf der Wasserpfeifen durch die Räume waberte, ist nun gähnende Leere. Kein Rauch, keine Gäste. Die Wirte fragen sich unterdessen, warum es für sie keine Ausnahmeregelung gibt, denn: Nichtraucher, die geschützt werden müssen, haben ihre Bars ohnehin nicht aufgesucht.
Denis Lombardo, Geschäftsführer der Paradise Cocktail & Shisha-Bar an der Münsterstraße, hat seinen Mietvertrag bereits gekündigt. In ein paar Wochen ist die Eckkneipe Geschichte. Nur mit Cocktails weitermachen? Unmöglich, meint der 24-Jährige: „Unsere Gäste sind zum Shisha-Rauchen hierher gekommen. Wer nur einen Cocktail trinken möchte, kann das auch überall anders.“
Bis zum Ende seines Mietvertrages will er noch weiter machen — auf der Terrasse. Wie es dann für ihn und seine Mitarbeiter weitergeht, ist noch unklar. „Wir haben Anfang Februar 2012 extra unsere Jobs gekündigt, um uns selbständig zu machen. Es lief ja auch gut. Jetzt bleibt uns nur noch der Weg zum Arbeitsamt.“
Die Stammkundschaft des Paradise ist über das für sie doch plötzliche Aus schockiert. „Wir haben uns alle hier jeden Tag getroffen. Wir wissen nicht, was wir jetzt machen sollen“, sagt Oruc Bellkili. „Das ist einfach lächerlich. Hier werden Existenzen zerstört.“ Ähnlich verwundert ist auch Mahgol Nikzad, Besitzerin der Tuba an der Kirchfeldstraße. Sie hat ihre Bar schon vor einem Monat geschlossen. „Die Regelung macht für Shisha-Bars einfach gar keinen Sinn“, sagt sie fassungslos. Auch sie weiß nicht, wie es weitergehen soll.
Wie viele Shisha-Bars es in Düsseldorf gibt und wie viele davon schon schließen mussten, darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Thorsten Hellwig, Sprecher des Dehoga NRW, sagt aber: „Die meisten Shisha-Bars haben eben nur dieses Geschäftskonzept. Die haben es jetzt richtig schwer.“
Nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW gelten Shishas ebenso als Rauchen wie elektrische Zigarette und Kräuterzigaretten. „Dabei pauschaliert der Gesetzgeber einfach: Alles was durch eine Shisha geraucht werden kann fällt unter das Gesetz“, erklärt Hellwig. Obwohl mit der Wasserpfeife auch tabakfreie Produkte wie zum Beispiel Steine geraucht werden können. „In Bayern hat darum schon ein Shisha-Bar-Besitzer geklagt. Und das Gericht hat entschieden, dass es Ordnungsamtsmitarbeitern durchaus zuzutrauen ist, den Unterschied zu erkennen“, sagt Hellwig.
Bisher hat laut Dehoga nur in Mönchengladbach ein Wirt rechtliche Schritte gegen die NRW-Regelung angekündigt. In Düsseldorf konnte sich wohl noch kein Shisha-Bar-Betreiber dazu durchringen. „Auch in Nordrhein-Westfalen wird das Problem von einem Gericht gelöst werden müssen“, so der Dehoga-Sprecher.