„Sportlerlärm muss behandelt werden wie Kinderlärm“
Udo Skalnik, Leiter des städtischen Sportamts, wünscht sich eine Gesetzesänderung.
Udo Skalnik, Leiter des Sportamts, über die Probleme von Sportvereinen mit Nachbarn, die sich über den Lärm beschweren, die rechtliche Lage und die Rolle der Stadt bei der Suche nach Lösungen.
Herr Skalnik, hat die selbst ernannte Sportstadt Düsseldorf kein Interesse daran, dass die Kinder hier Sport treiben?
Udo Skalnik: Natürlich hat die Stadt ein Interesse daran und tut auch eine Menge dafür. Aber durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz und die darin enthaltene Sportanlagen-Lärmschutzverordnung entstehen immer wieder Probleme zwischen Vereinen und Nachbarn. Wir als Sportamt sehen uns da als Mittler. In der Vergangenheit haben wir bereits einige Anlagen mit Lärmschutz versehen, beispielsweise in Hassels, Tannenhof, Unterrath oder Wersten.
So lange es die aber nicht gibt, helfen nur Einschnitte im Sportbetrieb? In einem Brief an den TV Grafenberg fordert Ihre Behörde, dass der Verein keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt oder die Zahl der Kindermannschaften reduziert.
Skalnik: Wir fordern das nicht, das sind Empfehlungen. Wir haben dem TV Grafenberg gesagt: Lasst uns treffen, damit wir das Thema mit allen Beteiligten besprechen können. Wenn die freiwilligen Einschränkungen des Vereins aber nichts bringen und der Beschwerdeführer eine Klage einreicht, kann es durch ein Gericht zu noch gravierenderen Einschränkungen kommen. Und das schadet dem Verein und den Jugendlichen am Ende noch mehr.
Wiegt das Interesse eines einzelnen Nachbarn mehr als das von hunderten Sportlern?
Skalnik: Ja, das Gesetz stellt den Einzelnen vor Gemeinschaftsinteressen. Und das ist nicht in meinem Sinne.
Viele Vereine fürchten nun um ihre Existenz. Können Sie diese Angst nachvollziehen?
Skalnik: Natürlich, ich kann das verstehen. Ich bin ja nicht nur beim Sportamt, sondern seit mehr als 30 Jahren selbst ein Vereinsmensch.
Was können Sie und das Sportamt konkret für die Vereine tun?
Skalnik: Das Problem ist, dass das Immissionsschutzgesetz die Geräuschkulisse eines Sportplatzes mit Industrielärm gleichsetzt. Wenn sie allerdings mit dem Lärm von Kitas oder Spielplätzen gesetzlich gleichgestellt werden würde, wäre das Problem nicht da. Kinderlärm wird nicht als Belästigung angesehen, dagegen kann man nicht klagen. Die Arbeitsgemeinschaft deutscher Sportämter kämpft seit Jahren dafür, dass der Sportlärm mit Kinderlärm gleichgesetzt wird. Da ist also der Gesetzgeber gefordert, damit diese Konflikte gar nicht erst entstehen.
Was wird nun konkret beim TV Grafenberg geschehen?
Skalnik: Alle Beteiligten sind gefordert, sich an einen Tisch zu setzen, sachlich zu diskutieren und nach Lösungen zu suchen, ohne dass ein Gericht einschaltet wird.