„Nichtraucherschutz nicht kontrolliert“
Das Ordnungsamt wehrt sich gegen Vorwürfe. Fall im Beschwerdeausschuss.
Düsseldorf. Der Petent war zwar nicht erschienen, aber das Thema war dem Anregungs- und Beschwerdeausschuss so wichtig, dass es dennoch verhandelt wurde. Ein Düsseldorfer hatte sich über die „Nichtkontrolle des Nichtraucherschutzes“ geärgert; es gebe in den Raucherclubs der Altstadt keine Eingangskontrollen. Das Ordnungsamt solle seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen, forderte der Mann. Sebastian Veelken vom Ordnungsamt sagte, das tue man selbstverständlich.
Seit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes 2008 haben man in 73 Fällen Verstöße festgestellt, gegen die verantwortlichen Gastwirte Bußgelder zwischen 50 und 300 Euro erhoben. Zudem seien gegen rauchende Gäste Verwarnungsgelder (20 Euro) verhängt worden. Veelken sagte, in der Speisegastronomie funktioniere der Nichtraucherschutz. Allerdings enthalte das Gesetz Ausnahmeregelungen, so dass jeder Wirt eine Lösung finde, um die Gäste rauchen zu lassen. Man gehe aber jeder Beschwerde nach, und zwar am selben oder am nächsten Tag.