Nieder verklagt seine Anwältin
Rund um die Explosion an der Krahestraße sind nach wie vor viele Verfahren anhängig.
Düsseldorf. Der Krahestraßen-Prozess geht in die dritte Runde - doch damit ist die juristische Aufarbeitung der Katastrophe von 1997 längst nicht beendet. Denn bei der Justiz gibt es noch weitere Verfahren rund um die Explosion mit sechs Toten. Wie die WZ erfuhr, hat Heinz Nieder vor dem Kölner Landgericht gegen seine frühere Rechtsanwältin geklagt. Corinna Born bestätigt das: "Er fordert in einem Zivilprozess Honorar von rund 50 000 Euro zurück." Nieder soll kurz nach der Tat die Rechtsanwältin beauftragt haben, einen Privatdetektiv zu engagieren. Dieser sollte einen ehemaligen Freund Nieders als Verursacher der Explosion überführen. Doch der Detektiv hatte angeblich wenig vorzuweisen - außer dass er schließlich Nieder als Täter ermittelt habe.
Anzeige wegen Untreue gegen die eigene Rechtsanwältin
Der Ex-Hausbesitzer soll außerdem Anzeige gegen seine Anwältin bei der Staatsanwaltschaft wegen Untreue erstattet haben. Doch die stellte das Verfahren gegen die Juristin mangels Tatverdacht ein. Auch die damalige Lebensgefährtin von Udo Schmitz steht wieder im Mittelpunkt von Ermittlungen. Sie war im ersten Prozess der Beihilfe angeklagt, wurde aber freigesprochen. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. Als Zeugin hatte sie vor Gericht behauptet, in der Tatnacht gemeinsam mit Schmitz und Nieder zum Tatort gefahren zu sein. Sie habe im Auto gewartet, dort habe man ihr dann gesagt, dass das Haus in die Luft fliegen werde.Doch durch das Urteil des Bundesgerichtshofs steht fest: Schmitz hat allein den Stopfen des Gashahns aufgedreht, Nieder war nicht dabei. Die Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb nun wegen Falschaussage. "Wir warten aber erst die schriftliche Begründung des BGH ab", sagte gestern Staatsanwältin Ricarda Battenstein.