Niederlage für Dorothee Achenbach
Auch in zweiter Instanz verlor sie gegen Aldi-Familie.
Düsseldorf. Die Ehefrau des inhaftierten Düsseldorfer Kunstberaters Helge Achenbach hat ihren Rechtsstreit gegen die Aldi-Familie auch in zweiter Instanz verloren. Die Erben von Berthold Albrecht müssen ihr ein gepfändetes Kunstwerk von Günther Uecker nicht zurückgeben. Die Pfändung des auf 520 000 Euro geschätzten Werks war zulässig, entschied am Mittwoch das Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung (Az.: I-11 U 32/15). Damit wies das Gericht die Berufungsklage von Dorothee Achenbach ab.
Sie habe das Gericht nicht davon überzeugen können, dass sie die Eigentümerin sei und nicht ihr Mann, erklärte ein Gerichtssprecher. Dorothee Achenbach will das Kunstwerk ihrem Ehemann vor vier Jahren abgekauft haben. Doch das bezweifeln die Richter angesichts der Kaufumstände und widersprüchlicher Zeugenaussagen.
Die Familie von Berthold Albrecht hatte vor zwei Jahren Achenbachs Privatbesitz zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen pfänden lassen. Sie fordert von Achenbach rund 25 Millionen Euro Schadenersatz. Achenbach hatte Berthold Albrecht, Sohn des Aldi-Gründers Theo Albrecht, bei Kunst- und Oldtimerkäufen geprellt. Achenbach ist wegen Betrugs rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.