Glühweinwanderungen Ordnungsämter sollen Glühwein-Wanderer konsequent kontrollieren

Düsseldorf · Nach Berichten über Verstöße gegen die Corona-Regeln bei Glühweinwanderungen hat das Gesundheitsministerium die Ordnungsämter zu konsequenten Kontrollen aufgerufen.

Glühweinwanderungen sind im Moment sehr beliebt. Das Ordnungsamt soll darauf jetzt ein Auge haben.

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wo erforderlich sei mit Bußgeldern und Untersagungen einzuschreiten, teilte das Ministerium am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit. „Mit Besorgnis“ habe das Haus Berichte über Verstöße und Auswüchse registriert.

Am Wochenende war die Kritik am Glühweinausschank auf den Straßen lauter geworden. Viele Bars und Gastronomen haben mittlerweile einen Außer-Haus-Verkauf eingerichtet. Im Internet findet man Tipps für sogenannte Glühweinwanderungen von Ausschank zu Ausschank. Das provoziert in Augen von Kritikern aber Menschenansammlungen.

Rechtlich gesehen seien Glühweinwanderungen durchaus erlaubt, erklärte das Gesundheitsministerium. Teilnehmer müssten sich aber an die Abstandsregelungen halten. Während der ganzen Wanderung dürften nur Mitglieder aus maximal zwei Haushalten zusammen sein. Im Umkreis von 50 Metern rund um die Ausgabestelle dürfe auch nicht getrunken werden. „Da, wo diese Vorgaben beachtet werden, bestehen keine Bedenken gegen die Angebote“, so eine Sprecherin.

(dpa)