Penetration oder Chakra beim Arzt?

67-Jähriger soll sich an Patientin (42) vergangen haben.

Düsseldorf. Einem Arzt (67) wird vorgeworfen, sich an einer Patientin vergangen zu haben. Zwei Mal soll er der 42-Jährigen in den Intimbereich gefasst, sie penetriert haben. Der Mann bestreitet, die Frau missbraucht zu haben. Er habe lediglich eine Chakra-Behandlung angewendet, um ihre Schmerzen zu lindern. Dabei habe er „Energiepunkte des Körpers“ mit den Fingerkuppen berühren müssen, damit „die Energien wieder fließen konnten“.

Im August 2011 soll die Frau in der Praxis vorstellig geworden sein. Sie habe von Schmerzen an einer Narbe am Steißbein berichtet. „Die Narbe war nicht entzündet, sie war unauffällig“, sagte der 67-jährige jetzt vor Gericht. Als Spritzen nicht geholfen hätten, habe er der Frau die Chakra-Behandlung angeboten. „Ich habe ihr erklärt, wo die einzelnen Chakren sind und dass ich sie mit meinen Fingerkuppen berühren werde. Und ich sagte ihr auch, falls ihr etwas unangenehm ist, soll sie es sagen“, sagte er. Die Punkte seien am Kopf, im Lenden- und Intimbereich gewesen. Er gehe immer offen mit der Methode um, habe die Tür offen stehen gelassen, die Arzthelferin sei im Nebenraum gewesen. Nach den „Chakra-Behandlungen“ habe die Frau den Arzt weiter aufgesucht. „Da habe ich ihr unter anderem eine Überweisung für eine Psychotherapeutin gegeben“, sagte er. Der Arzt vermutet, diese habe die Frau negativ beeinflusst. „Sie hätte vielmehr ihr Selbstbewusstsein aufbauen sollen“, sagte der Arzt. Der Richter entgegnete: „Vielleicht wurde genau das gemacht und jetzt wehrt sie sich zum ersten Mal.“

Tatsächlich hatte sich die Frau erst nach der psychotherapeutischen Behandlung bei der Ärztekammer über den 67-Jährigen beschwert. So landete der Fall erst fünf Jahre später vor Gericht. „Das klingt nicht nach jemandem, der verfolgungswütig ist oder jemanden zu Unrecht belasten will“, sagte der Richter. Der Prozess wird fortgesetzt.