Prozess Gerichtsprozess um Polizisten, der in der Düsseldorfer Altstadt zugeschlagen haben soll

Düsseldorf · Es war der erste Einsatz des noch jungen Beamten. Er will sich nur gewehrt haben – das Opfer, dem der Kiefer und das Jochbein gebrochen wurden, erzählt etwas anderes.

Polizeibeamter Lars D. (29) vor Gericht.

Foto: Barbara Kirchner

Es war der erste Einsatz des jungen Polizeibeamten in der Altstadt. Und dabei brach er einem Party-Gast gleich den Oberkiefer. Gestern saß Lars D. (29, Namen geändert) deshalb wegen Körperverletzung im Amt vor Gericht. Möglicherweise war er mit dem Ausnahmezustand an der Partymeile überfordert.

Gleich mit einer Hundertschaft war man Mitte Oktober letzten Jahres in der Altstadt im Einsatz. Wegen der Menschenmassen am Bolker Stern gab es für einen Hundeführer mit seinem Wagen kein Durchkommen. Lars D. und seine Kollegen eilten zu Hilfe. Doch der Gefangenen-Transporter, hinter dem sich die Beamten vorwärts bewegten, stoppte ebenfalls. Das spätere Opfer Stefan M. (27) und sein Freund standen im Weg. Lars D.: „Ein Kollege schubste ihn weg. Doch der Mann war aggressiv und kam auf mich zu.“ Da schlug der Beamte zu. „Es war Notwehr“, beteuerte er vor Gericht.

Stefan M. ging zu Boden. Sein Freund half ihm, aufzustehen. Eine Strafanzeige wollten die Beamten vor Ort nicht schreiben. Also ging man zur Altstadtwache. Dort warnte man Stefan M. vor den Folgen einer Falschaussage, weil er angeblich den falschen Beamten belastet habe. Und Stefan M. landete am Ende im Gewahrsam. Vor Gericht sagte er: „Mittlerweile war mein Gesicht angeschwollen. Aber niemand reagierte darauf.“

Tatsächlich hatte ihm der Beamte den Oberkiefer und das Jochbein gebrochen. Platten wurden eingesetzt, und Stefan M. lag eine Woche im Krankenhaus. Dort muss er im nächsten Jahr auch wieder hin. Die Platten müssen dann raus. Teile seines Gesichts sind bis heute taub. Und auf eine Entschuldigung des Polizisten wartete er auch am Mittwoch vor Gericht vergeblich.

Stefan M. schildert den Angriff anders: „Ich wurde geschubst, und dann kam direkt der Schlag von der Seite.“ Die Bilder aus der Überwachungskamera am Bolker Stern waren wenig hilfreich. Viel zu grobkörnig, um Einzelheiten erkennen zu können.

Der Richter ging davon aus, dass es sich möglicherweise um eine Fehleinschätzung des damals unerfahrenen Beamten gehandelt habe. Das Verfahren wurde deshalb wegen Geringfügigkeit eingestellt. Die 2000 Euro wollte Lars D. allerdings nicht an sein Opfer zahlen – das könne ihm in einem Disziplinarverfahren schaden. Deshalb gibt er das Geld an ein Frauenhaus.