Gericht Keine Strafe für Sprühkünstler Harald Naegeli

Düsseldorf · Der Schweizer hatte mehrere Wände mit Flamingos bemalt. Das Verfahren wurde gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Harald Naegeli gibt vor dem Gerichtssaal Interviews.

Foto: si

Es waren zwei Welten, die am Dienstag im Saal 1.104 des Amtsgerichtes aufeinander prallten. In der einen lebt Harald Naegeli, 79 Jahre, auch Sprayer von Zürich genannt, aber mit zweiter Heimat in Düsseldorf. Für ihn ist die freie Kunst etwas Heiliges, auch im öffentlichen Raum. Wenn er die Sprühflasche einsetzt, dann wird veredelt, nicht verschmiert. In dem anderen Universum bewegt sich Amtsrichterin Nicole Marci. Es ist die Welt der Paragrafen. Was Naegeli „stur-formalistisch“ nennt, ist für die Juristin geltendes Recht. Und wenn einem Hausbesitzer der schwarz-rote Flamingo nicht gefällt, den er morgens an der Wand vorfindet, dann ist das Sachbeschädigung. Oder? Am Ende verließ der Künstler den Gerichtssaal ohne Strafe, muss aber den Schaden ersetzen, den er im Oktober vor drei Jahren mit seinen Sprüh-Aktionen angerichtet. So war die Welt auf beiden Seiten am Ende zumindest halbwegs wieder in Ordnung gebracht.

Auch die Akademie der Künste
mochte die Kunstwerke nicht

Das war passiert: Im Oktober vor drei Jahren war Naegeli mit seiner Sprühflasche unterwegs und malte sein damaliges Lieblingsmotiv, die schwarz-roten Flamingos, auf Hauswände. Ein Tankstellenbesitzer an der Bachstraße freute sich über das Kunstwerk und betrachtete den Vogel mit den langen Beinen als willkommene Werbung. Ganz anders allerdings reagierten zwei weitere Geschädigte, darunter auch die NRW Akademie der Wissenschaft und Künste am Florapark, an deren Wände Naegeli gleich zwei Flamingos gemalt hatte. Sie erstatteten Strafanzeige gegen den  „Sprayer von Zürich“.

Ein Flamingo des Graffiti-Künstlers Harald Naegeli ist an einer leerstehenden Tankstelle an der Bachstraße zu sehen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Naegeli, der auch im Gerichtssaal seinen schwarzen Hut nicht abnahm und sich damit beschäftigte, die Prozessbeteiligten zu zeichnen, reagierte irritiert. Gerade bei der Akademie hätte er erwartet, dass man seine Kunst zu schätzen weiß. Ein Irrtum.Stattdessen wurden die Graffiti für 376 Euro beseitigt. Ein Hausbesitzer von der Volmerswerther Straße legte eine weitere Rechnung von 416 Euro für die Reinigung vor. Dort war der Schweizer von einer Zeugin bei der Flucht beobachtet worden.

Naegeli hätte am liebsten
ein Kunstwerk gespendet

Der Künstler bekannte sich in der Verhandlung zu seinem Werk, was der Jurist — stur-formalistisch – ein Geständnis nennt Nachdem Naegeli sich aber schon im Vorfeld bereit erklärte, für die entstandenen Schäden aufzukommen, wurde das Strafverfahren eingestellt. Nach der Zusage hatte die Akademie der Künste ihre Strafanzeige bereits zurückgezogen. Allerdings zahlt der Künstler auch noch 500 Euro an das Kinderhospiz Regenbogenland. Eigentlich hätte Naegeli lieber ein Kunstwerk gestiftet. Aber so nah kamen sich die beiden Welten dann doch nicht.

Als Beobachterin saß auch Susanne Anna, die Leiterin des Stadtmuseums, im Gerichtssaal. Die hatte vor zwei Jahren die bisher größte Naegeli-Ausstellung organisiert. „Der Prozess“ hieß die Schau, denn seit Jahrzehnten muss sich der Künstler wegen seiner Werke auch immer wieder mal vor Gericht verantworten. Auch das Thema wurde in der Ausstellung verabeitet und könnte jetzt fortgesetzt werden. In zwei Jahren will Susanne Anna das Gesamtwerk als Buch veröffentlichen.

Als der Schweizer vor einigen Jahren eine Wand im Alten Hafen bemalt hatte, wurde das Bild zum Kunstwerk erklärt und sollte dauerhaft erhalten bleiben. Daraus wurde nichts, denn Unbekannte zerstörten das Graffito.