Krankenstand Rheinbahn-Führungskraft präsentiert seinem Team Krankheitstage mit Namen
Düsseldorf · Abteilungsleiter wollte gegen den hohen Krankenstand vorgehen. Nun drohen ihm arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Ein Abteilungsleiter der Rheinbahn muss arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten, da er seinem Team die Krankentage jedes Einzelnen mit Namen und Personalnummer präsentierte. Zudem waren die Daten einen Tag lang in einem internen Netzwerk für die aufgelisteten Angestellten abrufbar. So reagierte die Führungskraft offenbar auf den hohen Krankenstand bei der Rheinbahn insgesamt und auch in seiner etwa 30 Mitarbeiter starken Abteilung. Diese Art von Druck ließen sich die Angestellten allerdings nicht gefallen, mindestens einer von ihnen reichte die Daten an den Betriebsrat weiter.
Rheinbahnsprecher Georg Schumacher sprach nun auf Nachfrage unserer Redaktion von einem „übereifrigen Abteilungsleiter, der ein nicht probates Mittel“ im Vorgehen gegen den hohen Krankenstand verwendete. Er betonte, dass es sich nicht um einen Datenskandal handele, sondern um den „Fehler eines Einzelnen“, der nun arbeitsrechtlich überprüft werde.
Der recht hohe Krankenstand ist seit Jahren ein Problem bei der Rheinbahn. Vor allem an Fahrern mangelt es. Zum Teil mussten im vergangenen Jahr sogar Fahrten von Bussen und Bahnen ausfallen. Gründe sind unter anderem, dass Fahrer zurzeit sehr begehrt auf dem Arbeitsmarkt sind. Bei der Rheinbahn äußert sich das zum Beispiel darin, dass sich laut Schumacher die Zahl der Abbrecher, von jungen Fahrern, die bei der Rheinbahn gelernt haben, verdoppelt hat. Hinzu komme auch, dass in Krankheitsfällen besonders strenge Regeln für Fahrer gelten. „Sobald im Beipackzettel eines Arzneimittels von der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit die Rede ist, fällt der Fahrer natürlich aus“, sagt Schumacher.
Mit dem aktuellen Fall steht die Rheinbahn seit Anfang der Woche nun erneut mit unerfreulichen Nachrichten in der Öffentlichkeit. Zuvor war bekannt geworden, dass das Unternehmen um die Jahrtausendwende herum einige Angestellte mit Verträgen ausgestattet hatte, die es erlauben, bis zum Tode weiterarbeiten zu dürfen (wir berichteten). Grund war eine Klausel, die im Vertrag fehlte.