Düsseldorf Prozess: Kündigung nach Drohung?
Düsseldorf. Mit den Worten „Ich stech’ dich ab“ soll ein Personenfahnder des Landeskriminalamts seinen Vorgesetzten im Dezember vergangenen Jahres am Telefon bedroht haben. Dem Mitarbeiter wurde fristlos gekündigt, doch dagegen geht dieser zurzeit am Arbeitsgericht vor.
Am Donnerstag sollte in diesem Fall eigentlich die Entscheidung fallen, doch das Arbeitsgericht beschloss, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen. Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass von Seiten des gekündigten LKA-Mitarbeiters nach der letzten Verhandlung vom 9. Juli Zweifel an seiner eigenen Prozessfähigkeit aufgeworfen worden sind.
„Er hat mitgeteilt, dass in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ein Sachverständigengutachten eingeholt und darin voraussichtlich seine Unzurechnungsfähigkeit festgestellt werde“, so das Arbeitsgericht in einer Stellungnahme. Da die Prozessfähigkeit eine zwingende Verhandlungsvoraussetzung ist, hat das Arbeitsgericht dem Kläger nun aufgeben, darzulegen, warum und seit wann er seine Prozessfähigkeit in Zweifel zieht.