Prozess um falschen Wasserzähler

Düsseldorf. Um Jürgen Lüttgen hat sich eine Menschentraube gebildet, 30 Mitstreiter tauschen sich nach der Gerichtsverhandlung aus. Die wenigen Minuten im Gerichtssaal haben ihren Eindruck noch verstärkt: „Das Vertrauen in die Stadtwerke ist erschüttert.“ Jahrelang sollen die Düsseldorfer wegen überdimensionierter Wasserzähler zu viel bezahlt haben.

Jürgen Lüttgen hatte Klage gegen die Stadtwerke eingereicht. 560 Euro Gebühren fordert er zurück, die er innerhalb von sieben Jahren gezahlt hat. Ein für einen Durchfluss von zweieinhalb statt sechs Kubikmetern pro Stunde dimensioniertes Gerät (Qn6) würde reichen und koste nur die Hälfte der jährlichen Gebühren, meint der Kläger.

Auch Wolfgang Rodewies schlägt sich mit dem Problem herum (die WZ berichtete). In seinem Haus in Lörick hängt seit 60 Jahren ein solches Gerät. „Der ist ausgelegt für bis zu 200 Haushalte“, sagt er. Die Grundgebühr beträgt 160,50 Euro. Bei einem kleineren Gerät (Qn2,5) wären es nur 80,25 Euro. Außerdem messe der Zähler zu seinem Nachteil. „Hier werden ungeeignete Instrumente verwendet“, sagt er.

Die Zähler können ausgetauscht werden, heißt es von Seiten der Stadtwerke. Doch ob ein kleiner Zähler für den Haushalt geeignet sei, müsse erst geprüft werden. Für den kleineren Zähler sei aber eine andere Halterung erforderlich. Die Kosten (bis zu 300 Euro) muss der Kunde tragen. Lüttgen habe sich geweigert, diese Voraussetzungen zu erfüllen, heißt es von den Stadtwerken.

In der Verhandlung am Freitag demonstrierte Kläger Jürgen Lüttgen, dass eine solche Halterung gar nicht notwendig ist. Kostengünstige Verbindungsstücke reichten aus, um die Anschaffung einer teuren Halterung zu umgehen. Die Stadtwerke gaben sich zurückhaltend. Man müsse alles erst einmal prüfen.

Das Gericht hat nun darüber zu entscheiden, ob die Stadtwerke ein Recht auf Mitwirkung des Klägers haben und der Kläger die Halterung ändern muss. Der Prozess wird Mitte März fortgesetzt.