Düsseldorf-Flingern Prozess ums Dauerklingeln: Freispruch

Die Klingelanlage war schon fast 50 Jahre alt. Die Nachbarn lebten in Fehde.

Düsseldorf. 1200 Euro Strafe sollte eine 53-Jährige bezahlen, weil sie bei ihren Nachbarn an der Ackerstraße angeblich nachts Sturm geklingelt hatte. Dabei soll die Anlage so stark beschädigt haben, dass der Vermieter eine neue für 530 Euro installieren musste. Am Mittwoch wurde die Frau allerdings freigesprochen.

Im Prozess stellte sich allerdings heraus, dass dahinter möglicherweise ein langer Nachbarschaftsstreit steckte. Mit den mutßmalichen Opfer der Klingelattacke war die Angeklagte lange befreundet, hatte sogar die Katze gefüttert. Doch dann gab es Streit unter den Mietern.

Außerdem konnte nicht nachgewiesen werden. für welche Schäden die 53-Jährige tatsächlich verantwortlich war. Es gab widersprüchliche Aussagen der Nachbarn und des Vermieters. Der räumte schließlich ein, dass die Klingelanlage vermutlich noch aus dem Jahr 1956 stammte und möglicherweise wegen „Altersschwäche“ ausgetauscht werden musste.

Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin einen Freispruch, den die 53-Jährige auch bekam.