Rasierklinge im Teilchen - Strafe für Bäckerei-Besitzerin
Bäckerei-Besitzerin zu Bewährungsstrafe verurteilt. Das Geschäft musste sie abgeben.
Düsseldorf. Mit einem Riesenschreck endete die Frühstückspause für eine 38-jährige Angestellte. Als sie in das Blätterteig-Teilchen mit Hähnchenfüllung gebissen hatte, floss plötzlich Blut aus der Lippe und zwischen den Zähnen steckte eine Rasierklinge. Am Mittwoch musste sich eine Bäckerei-Besitzerin (39) wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Denn bei einer Kontrolle des Betriebes hatte sich herausgestellt, dass auch die hygienischen Verhältnisse in dem Betrieb katastrophal waren.
Nachdem die Angestellte den Vorfall gemeldet hatte, tauchten die Lebensmittel-Kontrolleure noch am gleichen Tag in der Bäckerei an der Ellerstraße auf. Sie fanden nicht nur Mäusekot in den Lager- und Produktionsräumen, sondern auch einen angeknabberten Mehlsack. Außerdem wurde ein Blech mit fast vollständig verschimmelten Bisquitteig-Resten gefunden.
Wie die Rasierklinge in das Teilchen gekommen ist, konnte nicht geklärt werden. Der Rechtsanwalt der gelernten Zahnarzthelferin erklärte, der Blätterteig werde gerollt und nicht geschnitten. Rasierklingen würden nur benutzt, um Baguettes einzuritzen. Die Produktion sei an einer anderen Stelle der Bäckerei.
Ein Strafverfahren gegen einen 19-jährigen Mitarbeiter, der Blätterteig-Teilchen hergestellt hatte, wurde inzwischen eingestellt. Er sagte am Mittwoch als Zeuge aus und hatte ebenfalls keine Erklärung, wie die Klinge in das Backwerk gelangen konnte.
Die 39-Jährige sagte aus, dass in dem Bereich hinter dem Bahnhof viele Häuser Probleme mit Mäusebefall haben. Sie habe den Hausbesitzer informiert und zeitweise die Miete gekürzt. Zusätzlich habe sie auf eigene Kosten regelmäßig einen Schädlingsbekämpfer bestellt.
Das reichte dem Amtsrichter allerdings nicht. Denn da die Frau bereits zweimal wegen ähnlicher Vorfälle vorbestraft ist, hätte sie sorgfältiger sein müssen. Außerdem sei zwar nicht zu klären, wie die Rasierklinge in den Blätterteig gekommen ist. Als Chefin trage die 39-Jährige aber die Verantwortung dafür, dass die Klingen nicht sicher genug gelagert worden seien.
Die Stadt hat der Bäckerei-Besitzerin die Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie musste das Geschäft abgeben. Verurteilt wurde sie gestern zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.