Test-Müll platziert: Mieter stellten Awista auf die Probe
Gericht: Hausbesitzer klagt vor dem Verwaltungsgericht und will die Straßenreinigungs-Satzung kippen.
Düsseldorf. Wird die Düsseldorfer Straßenreinigungs-Satzung in der nächsten Woche gekippt? Dann entscheidet das Verwaltungsgericht über die Klage eines Hausbesitzers, der die Gebühren um 80 Prozent kürzen will. Ein Jahr lang haben drei Mieter jeden Tag darüber Buch geführt, ob vor dem Mietshaus an der Dorotheenstraße gekehrt wird, und festgestellt, dass die abgerechnete Leistung nicht der Wirklichkeit entspricht.
1168,20 Euro Straßenreinigungs-Gebühr zahlt Hausbesitzer Heinz Kirchner im Jahr. Dafür verspricht die Awista, dass montags bis freitags jeden Morgen zwischen sechs und zehn Uhr an der Dorotheenstraße gereinigt wird. Trotzdem ärgerten sich seine Mieter immer wieder über den Dreck auf der Straße sowie dem Bürgersteig und kündigten an, die Nebenkosten-Rechnung zu kürzen.
„Die Idee entstand nach einer Silvesternacht. Da wurde der Schmutz eine ganze Woche nicht beseitigt“, erklärte Mieter Mario Quade (47) im Prozess. Gemeinsam wurde beschlossen, ein Müll-Tagebuch zu führen, um zu dokumentieren, wie oft die Awista tatsächlich kommt.
Um das zu überprüfen, wurden den Müllwerkern auch Fallen gestellt. Mal wurde ein leerer Joghurt-Becher auf den Bürgersteig gestellt, dann eine Apfelkitsche auf dem Stromkasten platziert. „Wir haben auch mal Kreide auf dem Bürgersteig zertreten“, schildert Susanne Quade (50). So hätte man nachweisen können, dass oft tagelang nicht ordentlich gereinigt wurde. Die Ergebnisse schickten die Nachbarn täglich an den zuständigen Mitarbeiter des Umweltamtes.
Der räumte schriftlich ein, dass es zu „situationsbedingten Unvollkommenheiten“ kommen könne. So würden die Arbeiten manchmal durch abgestellte Autos behindert. Auch während der Laub- und Blütezeit sowie im Winterdienst könne es vorkommen, dass der Turnus nicht eingehalten wird.
Wie Werner Fliescher, Rechtsberater bei Haus und Grund, erklärte, häufen sich die Beschwerden der Bürger über die Awista. Bei dem, was abgerechnet wird, müssten alle Maschinen 40 Stunden pro Wochen im Einsatz sein. Am 27. November wird das Urteil verkündet.