Raucher-Anwalt kämpft jetzt für Clown Donk
Der Spaßmacher vom Rheinufer war wegen sexueller Belästigung verurteilt worden.
Düsseldorf. Bis zum Bundesgerichtshof kämpfte Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann, damit Raucher Friedhelm am Ende in seiner Wohnung bleiben konnte. Nun hat der Jurist einen neuen ungewöhnlichen Mandanten: Straßenclown Donk, der in der vergangenen Woche vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt wurde. Eine Hotelangestellte (50) fand seine Späße gar nicht lustig und hatte den 54—Jährigen wegen sexueller Belästigung und Beleidigung angezeigt. Lauppe-Assmann hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Am Sonntag war Clown Donk am Rheinufer wieder in voller Aktion, trieb seine Scherze mit den Passanten und verschenkte Bonbons an die Kinder. Nicht nur die Zuschauer, auch die Beteiligten hatten jede Menge Spaß. „Ich wollte mal wissen, was der eigentlich macht“, so Lauppe-Assmann, der gleich ein Kamerateam mitgebracht hatte, das den Auftritt aufzeichnete. Den Film will er bei der Verhandlung im Landgericht vorlegen.
Seit 21 Jahren arbeitet Donk als Straßenclown. Das fanden die rund 300 Zuschauer, die im Juni 2016 vor dem Uerige standen, auch sehr lustig. Zu Ende war der Spaß, als die 50-Jährige mit einer Freundin vorbei kam. Der Clown soll sie auf die Wange geküsst und ihr einen Klaps auf den Po gegeben haben, angeblich mit dem Regenschirm. Am meisten geärgert hatte sich die Dame allerdings darüber, dass sie von der Menge ausgelacht wurde und auch noch das Wort „Luder“ gefallen ist. Lauppe-Assmann: „Um jemanden zu beleidigen, muss man das ernsthaft wollen. Bei einem Clown würde ich das ausschließen.“